Sechs Monate Bestellerprinzip – ein trauriges Fazit

Sechs Monate Bestellerprinzip - ein trauriges Fazit

Seit Juni gilt auf dem Wohnungsmarkt das Bestellerprinzip. Es besagt, dass ein Makler von demjenigen bezahlt werden muss, der ihn auch beauftragt hat. Was zunächst wie eine faire Regelung klingt, sorgt für jede Menge Ungerechtigkeit, beklagt der neu gegründete Verband Deutscher Immobilienmakler e.V. (VDIMMO). Nicht nur für die Makler, auch für Mieter und Vermieter hat sich nach den Erfahrungen des Verbandes die Situation verschlechtert.

Problem: Wer beauftragt einen Immobilienmakler ?

Generell sieht das Gesetz zum Bestellerprinzip vor, dass Mieter und Vermieter als Besteller auftreten können. Faktisch wurden die Regelungen aber so ausformuliert, dass ein Mieter kaum noch einen Makler beauftragen kann. Das würde nämlich nur funktionieren, wenn der Makler ihm Wohnungen anbieten würde, die nicht in seinem Portfolio sind. Diese dürfte er dann auch keinem weiteren Mieter anbieten (weil sie sich ja dann schon im Portfolio des Maklers befinden). „Das ist, als müsste ein Bekleidungsgeschäft jedes Shirt wegwerfen, das schon mal ein Kunde anprobiert hat“, erklärt Walburga Budde vom VDIMMO. „Eine völlig realitätsfremde Vorstellung, aber bei den Maklern soll es genau so funktionieren.“ Das nächste Problem: Selbst wenn ein Wohnungsvermittler diese abstruse Regelung einhalten würde, bekäme er nur Geld, wenn nach der ersten Objektbesichtigung mit einem Interessenten auch tatsächlich ein Mietvertrag mit diesem zustande kommt. Ein hohes Risiko, das Aufträge von Wohnungssuchenden unrentabel macht. Klar ist, dass auf diese Weise jeder verliert: Der Makler, der seiner Arbeit kaum noch sinnvoll nachgehen kann. Der Vermieter, dessen Wohnung aufgrund des Bestellerprinzips nicht allen Wohnungssuchenden angeboten werden kann. Und der Wohnungssuchende, der seine Traumwohnung womöglich gar nicht zu Gesicht bekommt oder gar keinen Makler mehr findet, der die Suche für ihn übernehmen kann.

Vermieter sparen sich den Immobilienmakler – zum Nachteil aller

Obwohl viele Wohnungssuchende also bereit wären, einen Makler zu bezahlen, ist es sehr schwierig für sie, überhaupt einen Vermittler zu beauftragen. Und die Vermieter? „Private Vermieter zahlen einen Makler nur in allerseltensten Fällen, da die Mieten meist nur dem Bestandserhalt dienen“, erklärt Walburga Budde vom VDIMMO. „Jetzt, wo sie die Makler selbst bezahlen sollen, versuchen sie lieber, ihre Wohnungen selbst an den Mann zu bringen.“ Und dabei gehen sie oft unbewusst falsch vor: Viele führen Massenbesichtigungen durch, laden Wohnungssuchende ein, für die die Wohnung von vorneherein nicht infrage kommt und verlangen überzogene Ablösezahlungen. Ein Makler könnte hier wie bisher für alle Seiten regulierend eingreifen und Mietern sowie Vermietern größtmögliche Sicherheit und Bequemlichkeit bieten. Könnte, wenn es denn nach dem Bestellerprinzip noch so einfach möglich wäre.

Das unechte Bestellerprinzip – ein Desaster für die Makler

Für Immobilienmakler sind harte Zeiten angebrochen. Durch das neue Gesetz ist eine ganze Branche stark beschädigt worden. „Ein Großteil unserer Mitglieder berichten, dass sie Mitarbeiter entlassen mussten oder sogar bald ganz aufgeben müssen“, sagt Walburga Budde. „Viele Makler kämpfen ums Überleben.“ Einige schwarze Schafe nutzen jetzt jedes Schlupfloch, um doch noch an ihr Geld zu kommen, und schädigen den Ruf und damit die Chancen der Immobilienmakler noch weiter. Ist das nun die Realität? „Fast alle Makler arbeiten weiterhin seriös, genau wie fast alle Vermieter seriöse Wohnungsangebote machen“, versichert Walburga Budde. „Aber die wenigen Gegenbeispiele machen sich in einem reißerischen Artikel natürlich viel besser.“ Der VDIMMO arbeitet nach Kräften daran, das Bestellerprinzip wieder zu kippen. Denn in der bestehenden Form hat sicher niemand etwas davon und schadet allen Beteiligten massiv.

Der VDIMMO ist ein moderner Interessenvertreter.
Aufgabe und Zielsetzung des VDIMMO ist die bundeseinheitliche Interessenwahrnehmung der deutschen Immobilienmakler.
Als neutrale Interessenvertretung achtet er die wirtschaftlichen und geschäftlichen Aktivitäten seiner Mitglieder und betreibt daher keine Konkurrenzunternehmen.

Als Branchenvertreter widmet er sich der Markt- und Problemanalyse, Bündelung und Durchsetzung aller branchenpolitischen Themen und Interessen. Er initiiert und unterstützt Maßnahmen zur Imageverbesserung und Qualitätssicherung und betreibt in diesem Sinne Lobbyarbeit im Interesse der gesamten Immobilienmaklerbranche.

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