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Dürfen Mieter ukrainische Flüchtlinge aufnehmen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Expterten der ERGO Group infomieren Mieter dürfen grundsätzlich ohne Einverständnis des Vermieters ukrainische Flüchtlinge aufnehmen. (Bildquelle: ERGO Group) Susanne G. aus Hannover: Ich höre überall, dass dringend Unterkünfte für die Geflüchteten aus der Ukraine benötigt werden. Muss ich meinen Vermieter um...