Mietern droht Benachteiligung bei der Energiewende
Verbände und Unternehmen schlagen Alarm
7. September 2015. Immer mehr Mieter beziehen günstig und klimaschonend Strom und Wärme, erzeugt unmittelbar vor Ort in Anlagen mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung. Diese Teilhabe an der dezentralen Energiewende könnte jedoch schon bald Vergangenheit sein, warnen der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – GdW, der Verband für Wärmelieferung – VfW, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung – B.KWK, der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband – DGRV, die 100 Prozent Erneuerbar Stiftung, das Bündnis Bürgerenergie e.V. und das BHKW-Forum e. V., sowie die Unternehmen NATURSTROM AG (http://wwww.naturstrom.de), Heidelberger Energiegenossenschaft eG – HEG, die Cofely Deutschland GmbH und LichtBlick SE. Anlass ist der vorliegende Reformentwurf für das sogenannte „Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz“ (KWKG). Er sieht erhebliche Nachteile für Mieter vor. Viele Mieterstromprojekte stünden vor dem Aus, warnen die Verbände und Unternehmen.
Laut aktuellem Gesetzesentwurf wird der sogenannte KWK-Zuschlag nur noch dann gewährt, wenn der erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Bei Mieterstrom-Projekten ist genau dies nicht der Fall, der Betreiber der KWK-Anlage liefert den Strom zu günstigen Konditionen direkt über das Hausnetz an die Mieter. Nur noch kleine Anlagen bekommen eine Förderung für z.B. an Mieter gelieferten und vor Ort verbrauchten Strom.
Ohne den KWK-Zuschlag stünden viele Mieterstromprojekte mit Kraft-Wärme-Kopplung vor dem Aus. Neue Projekte würden sich kaum noch rentieren. Zudem werden Mieter bereits bei der EEG-Umlage stärker zur Kasse gebeten – im Gegensatz zu Hausbesitzern, die auf vor Ort erzeugten Strom weniger EEG-Umlage zahlen.
Der vorliegende Gesetzentwurf benachteiligt nicht nur Mieter, sondern wäre auch ein herber Rückschlag für die dezentrale Energiewende. „Die klimapolitisch dringend notwendige Energiewende auf dem Wärmemarkt darf nicht durch eine faktische Abschaffung des Mieterstroms und anderer innovativer Formen der Vor-Ort-Vermarktung verhindert werden. Die Bundesregierung darf die Mieter nicht weiter im Regen stehen lassen und muss dringend nachbessern“, fordern die Verbände und Unternehmen.
Die Beteiligten Verbände und Unternehmen fordern, wie bisher jede Kilowattstunde KWK-Strom unabhängig von der Nutzung zu fördern oder zumindest die Förderung für Mieterstromprojekte nicht zu stark zu senken und damit solche innovativen Einspeisemodelle nicht vom KWK-Zuschlag auszuschließen.
Mieterstrom reduziert den Ausbaubedarf der Stromnetze und setzt Anreize zur Systemintegration dezentraler Kraftwerke. Mieterstrom trägt zudem zur Flexibilisierung der KWK bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Denn die Nutzung vor Ort erzeugten Stroms kann einen ökonomischen Anreiz liefern, durch Lastverschiebungen oder die Kombination von Photovoltaikanlagen, Speichern und regelbaren KWK-Anlagen, die Haus- oder Quartiersversorgung so zu optimieren, dass eine möglichst hohe Harmonisierung von Erzeugung und Verbrauch vor Ort erreicht wird. Nicht zuletzt befördert Mieterstrom die dringend notwendige Modernisierung im Heizungsmarkt.
Die NATURSTROM AG wurde 1998 mit Sitz in Düsseldorf gegründet. Das Unternehmen gehört zu den führenden unabhängigen Anbietern von Strom und Gas aus Erneuerbaren Energien. Es versorgt bundesweit mehr als 242.000 Haushalte, Institutionen und Gewerbekunden mit naturstrom sowie mehr als 13.000 mit naturstrom biogas. Neben der Belieferung mit Energie aus regenerativen Quellen setzt NATURSTROM auf den konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien – mehr als 250 Öko-Kraftwerke sind durch Mitwirkung von NATURSTROM bereits ans Netz gegangen. Seit 1999 wird der Tarif naturstrom jährlich mit dem Grüner Strom Label zertifiziert. Aufgrund ihrer Vorreiterrolle bei der Systemintegration Erneuerbarer Energien im Ökostromhandel erhielt die NATURSTROM AG den Europäischen Solarpreis 2013.
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