Zitatensammlung beleuchtet Schillers Verhältnis zum Recht
Der Stuttgarter Anwalt Dr. Marius Breucker beschäftigte sich viele Jahre mit Schillers Werk und trug dabei Stück für Stück knapp 400 alphabetisch geordnete Zitate zusammen.
„Nichts ist einer großen Seele unerträglicher als Ungerechtigkeit zu dulden“ – der Satz in „Die Sendung Moses“ legt nahe, dass seinem Urheber das Recht nicht gleichgültig war. Friedrich Schiller aber war das Recht, zumindest die Rechtswissenschaft, zunächst durchaus gleichgültig: Während der beiden Jahre des vom württembergischen Herzog Carl Eugen aufgezwungenen Rechtsstudiums auf der Carlsschule 1773 bis 1775 widmete sich Friedrich gemeinsam mit Freund Wilhelm Hoven lieber literarischen Versuchen. Lyrik also statt Legislation, und nach zwei wenig begeisterten Jahren durfte Schiller auf die zwar auch nicht geliebte, aber doch gelittene Medizin umschulen. Heraus kam der spätere „Regimentsmedicus“ in herzoglichen Diensten, denen er sich jedoch samt dem Herzog selbst durch die abenteuerliche nächtliche Flucht nach Mannheim entzog.
Später war Schiller als Dichter und Professor für Geschichte tätig. Die Medizin blieb also ebenso Episode wie die Jurisprudenz. Und doch erschien im Scribo-Verlag eine Zitatensammlung „Schiller für Juristen“, die den Namen durchaus verdient. Und dies weniger der Anzahl der immerhin knapp 400 Zitate wegen, die der Stuttgarter Anwalt Marius Breucker zu Recht, Gerechtigkeit und verwandten Themen zusammentrug; es ist vielmehr die profunde Rechtskenntnis und die verblüffende Aktualität, die Schiller durchaus als einen „Dichter des Rechts“ erscheinen lassen. „Schiller befasste sich mit dem Recht nicht aus Freude an der Jurisprudenz; er sah im Recht eine entscheidende Voraussetzung für die Freiheit des einzelnen, die ihm bekanntlich sehr am Herzen lag. Daraus folgt die zentrale Rolle des Rechts in Schillers Werk“, so Marius Breucker, der die Zitate über mehrere Jahre zusammentrug.
Und so entfaltete die Ausbildung auf der Carlsschule doch eine Wirkung auf Schillers Werk: Die scharfe Auseinandersetzung mit der überkommenen, dem Vergeltungsgedanken verhafteten Strafrecht, die Kritik an der herrschenden Staatsform des Absolutismus, das eindringliche Plädoyer für Menschenrechte und Demokratie – all dies ist ohne das oktroyierte Rechtsstudium auf der Carlsschule in dieser Form kaum denkbar. „Vieles von dem, was Schiller forderte, findet sich heute im Grundgesetz“, sagt Marius Breucker. So leistete Herzog Carl Eugen mit der Abordnung des jungen Schiller in die rechtswissenschaftliche Fakultät unbewusst vielleicht selbst einen kleinen Beitrag dazu, dass der von ihm verkörperte Absolutismus und die damit verbundene hierarchische Ordnung erst literarisch, später auch tatsächlich durch eine diesen Namen verdienende „Rechtsordnung“ überwunden wurde.
Weitere Informationen zu Marius Breucker, zur Pressemeldung “ Zitatensammlung beleuchtet Schillers Verhältnis zum Recht (http://www.amazon.de/Die-Kleine-Reihe-Schiller-Gerechtigkeit/dp/3937310762)“ und zum Interview “ Das Gesetz ist der Freund des Schwachen – Schillerzitate für Juristen (http://www.sbnet.de/das-gesetz-ist-der-freund-des-schwachen-schillerzitate-fuer-juristen/)“ sind auch auf:
https://plus.google.com/100409557295053215329 (https://plus.google.com/100409557295053215329)
zu finden.
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