Wen schützt das Kündigungsschutzgesetz?
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Wen schützt das Kündigungsschutzgesetz? Ein Rechtsstreit im Milieu der Schönen und Reichen zeigt, dass diese Frage nicht immer eine klare Antwort findet.
Arbeitnehmer sind vor Kündigungen geschützt, wenn das Kündigungsschutzgesetz „anwendbar“ ist, wenn also der Arbeitgeber die Regeln dieses Gesetzes bei der Kündigung beachten muss. Beachten muss er sie, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt sind, und wenn der Mitarbeiter eine Wartezeit von 6 Monaten hinter sich hat.
Vor Gericht streitet man sich regelmäßig über die Zahl der Arbeitnehmer: Die Reinigungskraft, die nur einige Stunden in der Woche saubermacht, kann da schon mal den Ausschlag geben – und den Prozess entscheiden. Die Legal Tribune Online (24.02.2017) berichtet aktuell von einem seltenen Rechtsstreit, bei dem strittig war, was ein „Betrieb“ ist: Ein privater Haushalt beschäftigte dauerhaft mehr als 10 Bedienstete, und zwar Köche, Gärtner, Nannys, Haushälterinnen, insgesamt 15 Arbeitnehmer in Vollzeit. Als eine der Haushälterinnen entlassen wird, klagt sie dagegen vor dem Arbeitsgericht – und bezieht sich auf das Kündigungsschutzgesetz.
Der Fall kommt bis vor das Bundesarbeitsgericht. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen, sie meinten, ein privater Haushalt sei kein „Betrieb“, es fehle am „wirtschaftlichen Zweck“. Vor dem Bundesarbeitsgericht kam es zum Vergleich, wir wissen daher nicht, wie das höchste deutsche Arbeitsgericht den Fall entschieden hätte; vermutlich haben die Richter aber Zweifel durchblicken lassen an der Auffassung der Vorinstanzen.
Fachanwalts-Tipp für Arbeitnehmer: Es lohnt sich, näher hinzuschauen, wie viele Mitarbeiter dauerhalft in einem Betreib beschäftigt sind. Mitarbeiter in Teilzeit werden je nach Arbeitszeit mit 0,5 oder 0,75 einberechnet, das gilt auch für Mitarbeiter, die „schwarz“ arbeiten. Anders als im Fall der Haushälterin für die wohlhabende Familie liegt es meistens klar auf der Hand, dass für einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate andauert, das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn mehr als 10 Mitarbeiter an seinem Arbeitsplatz arbeiten.
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