Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Arbeitnehmer hat Kündigung erhalten
Ausgangssituation einer Beratung von mir zum Thema Kündigungsschutzklage ist die, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat. Sinnvollerweise wendet er sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann gilt es zunächst zu klären, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorzugehen. Wann ist das der Fall?
Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung
Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich zunächst einmal dann, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat. Das ist der Fall, wenn beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt werden und das Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr bestand. Das lässt sich in der Regel innerhalb weniger Minuten klären. Liegen diese Voraussetzungen vor, rate ich Arbeitnehmern auch in aller Regel dazu, die Kündigungsschutzklage zu erheben. Das gilt auch dann, wenn sie nicht mehr weiter für den Arbeitgeber tätig sein wollen, was oftmals der Fall ist. 90 – 95 Prozent der Kündigungsschutzverfahren enden damit, dass der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt und das Arbeitsverhältnis beendet wird. Arbeitnehmer erhalten sich also auf diese Wege die Chance auf eine Abfindung. Lässt der Arbeitnehmer dagegen die Frist für die Kündigungsschutzklage ungenutzt verstreichen, wird die Kündigung des Arbeitgebers wirksam und es besteht in aller Regel keine Verhandlungsposition mehr für eine Abfindung.
Besonderer Kündigungsschutz
Unabhängig von den genannten Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes lohnt sich eine Kündigungsschutzklage auch für alle Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen. Dazu zählen Schwangere ebenso wie Schwerbehinderte, Datenschutzbeauftragte oder Betriebsratsmitglieder.
Arbeitnehmer sollten sofort aktiv werden
In jedem Fall sollten Arbeitnehmer spätestens ein bis zwei Tage nach Erhalt der Kündigung rechtliche Beratung einholen. Für die Kündigungsschutzklage läuft zwar eine Frist von drei Wochen, unter Umständen lässt sich die Kündigung aber bereits wegen formaler Mängel – z. B. bei der Bevollmächtigung – zurückweisen. Das kann allerdings wiederum nur innerhalb weniger Tage erfolgen. Es gilt also für Arbeitnehmer schnell zu reagieren.
Wo finden Sie weitere Informationen zu den Themen Kündigung und Aufhebungsvertrag?
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21.08.2017
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