Verwaltung 2.0 – Behörden werden digital

ARAG Experten informieren über das Registermodernisierungsgesetz

Es ist wie so oft bei Gesetzen: Auf den ersten Blick unverständlich, der Nutzen für den Bürger nicht ersichtlich und zu allem Übel sind sowohl Name als auch Kürzel unaussprechlich. Beim kürzlich beschlossenen Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) ist das nicht anders. Dennoch soll es der Verwaltung zu mehr Effizienz verhelfen und Verwaltungsleistungen für Bürger nachvollziehbar und transparent machen. Die ARAG Experten verraten, worum es sich bei diesem neuen Gesetz handelt.

„Once-Only“-Prinzip
Ob z. B. beim Meldeamt, bei der Fahrzeugzulassung oder beim Grundbuchamt – oft sind es immer wieder dieselben Dokumente, die der Sachbearbeiter am anderen Ende des Schreibtisches sehen möchte. Dieses umständliche und analoge Procedere soll im Rahmen des RegMoG nun beendet werden. Damit Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder identische Nachweise und persönliche Daten angeben müssen, die in anderen Bereichen der Verwaltung bereits gespeichert sind, wird es ein einheitliches, übergreifendes Identifizierungsmerkmal für jeden Bürger geben. Der Einfachheit halber wird diese Aufgabe künftig die Steuer-Identifikationsnummer übernehmen. Mit ihr können Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden, ohne dass es zu Personenverwechslungen kommen kann.

Warum die Steuer-ID?
Um Verwaltungsleistungen zu digitalisieren und damit effizienter, kostengünstiger und nutzerfreundlicher zu machen, müssen Daten und Nachweise elektronisch übermittelt werden können und es muss sichergestellt werden, dass diese personenbezogenen Daten aus verschiedenen Verwaltungsbereichen der richtigen Person zugeordnet werden. Die Steuer-Identifikationsnummer erfüllt diese Voraussetzungen offenbar. Als „nicht-sprechende“ ID wird sie zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus keine Rückschlüsse auf ihn zu. Ein weiterer Vorteil: Es gibt die Steuer-ID bereits, es muss also keine weitere verfassungs- und datenschutzkonforme Lösung gefunden werden.

Kostenvorteile
Die Einführung einer Bürgeridentifikationsnummer gehört zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Damit haben sich Bund, Länder und Kommunen selbst verpflichtet, 575 Verwaltungsleistungen online anzubieten. Neben mehr Bürgerfreundlichkeit bringt dieser Digitalisierungsschritt auch Kostenvorteile mit sich. So geht die Bundesregierung von Einsparungen von knapp vier Milliarden Euro aus – unter anderem durch den Wegfall der zeitaufwändigen Datenerfassung und -verarbeitung oder den Entfall von kostenintensiven Befragungen im Rahmen des Zensus.

Die Daten stets im Blick
Damit Bürger einen Überblick behalten, welche Behörde wann und warum auf welche Daten zugreift – z. B. bei der Beantragung einer Leistung – ist ein so genanntes Datencockpit geplant. Mit diesem Tool sollen Bürger jederzeit und von jedem Internetzugang aus die Transfers ihrer ID-bezogener Daten zwischen öffentlichen Stellen nachvollziehen und kontrollieren können.

Weitere wichtige Fragen zur Bürgeridentifikationsnummer beantwortet das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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