V+ – Fonds: Alles viel schlimmer – Aktuelle Fakten und Zahlen
V+ Bilanzen 2014 liegen vor. Verwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG taxiert Vorjahresbilanz mit 40% des Wertes. Wertverlust für Kommanditisten
Die Bilanzen 2014 der Fondsgesellschaften V+ GmbH & Co. Fonds 1-3 KG (V+1, V+2, V+3) sind vor kurzem im Bundesanzeiger veröffentlicht worden – und sie sind ein „Blutbad“ für die Anleger. Der Wert der von den V+-Fonds gehaltenen Beteiligungen wurde von der neuen externen Verwaltungsgesellschaft XOLARIS KVAG, die erst im Herbst 2015 die Tätigkeit aufnahm, teilweise auf nur 40 % des Wertes der Vorjahresbilanz taxiert. Das liegt daran, dass aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen der aktuelle Zeitwert der Beteiligungen abgebildet werden muss und nicht mehr, wie bisher, der Einstandspreis unverändert beibehalten wurde.
Massiver Verlust: Fakten und Zahlen zum aktuellen Zeitwert der V+:
Im Falle der V+1 führt dies zu einem Wertverlust des Eigenkapital der Kommanditisten von fast 7,5 Mio EUR.
Im Falle der V+2 um ca. 15 Mio. EUR.
Im Falle der V+3 um ca. 10 Mio EUR.
Anders ausgedrückt: ein Anteil im Nominalwert von 100,00 EUR an der V+1 ist nur noch 17,89 EUR wert, bei der V+2 sind es sind es sogar nur noch 9,54 EUR und bei der V+3 11,11 EUR.
Hintergrund dieses massiven Verlustes an Anlegergeldern sind die umfassenden Neubewertungen der Beteiligungen der V+-Fonds. So sind die Beteiligungen an den Unternehmen AMVAC AG, der Grid TV – Gesellschaften, 4 DForce GmbH, Proximus GmbH, GerroMed GmbH, RotorTec GmbH, BOT Aircraft AG, Indago GmbH, Euroferm GmbH, Hospita Medical AG, Exergy GmbH, ugichem GmbH, ErlaCos GmbH und Proximusda GmbH in den Bilanzen als wertlos aufgeführt. Weitere 14 Beteiligungen sind mit Werten teils deutlich unter 50 % aufgelistet.
Positiv stechen lediglich die Beteiligungen an der Axiogenesis AG, einigen MIG-Fonds, der Neuroconn GmbH, der Curadis GmbH, Fiagon AG, Magna Medics GmbH und der Apeptico GmbH heraus. Ob diese allerdings derart gewinnträchtig sein können, den Anlegern den Verlust von bis zu 90 % des Nominalwertes irgendwann zu ersetzen, ist völlig offen.
Vollkommen ungeklärt sind in den Bilanzen auch zwei weitere Punkte. So war noch in der Bilanz 2013 der V+2 eine Beteiligung an der Firma Govecs GmbH zu finden, sie betrug ca. 375.000,00 EUR. In der Bilanz 2014 findet sich kein Wort zu dieser Beteiligung. Ebenso wenig findet sich in der Bilanz 2014 der noch 2013 mit 1,7 Mio EUR aufgeführte Punkt „Fertige Erzeugnisse und Waren“, hinter dem sich Edelmetalle vergeben sollten, die nach den vorherigen Bilanzen die Liquiditätsreserve des Fonds bilden sollten. Allerdings findet sich in der Bilanz 2014 ein Hinweis auf Erlöse aus dem Verkauf von Edelmetallen, eventuell ist also die Liquiditätsreserve aufgelöst.
Jahresabschlusserstellung gestaltet sich schwierig: Ermittlungsverfahren und Beschlagnahmung von Akten
Die XOLARIS KVAG berichtet zudem in dem Jahresabschluss über große Schwierigkeiten bei der Erstellung der Bilanzen für das Jahr 2014. So sei zum einen eine Zuarbeit über die vorbefasste METAPRIORI GmbH überhaupt nicht erfolgt, die Vorgänge aus deren Tätigkeit konnten teilweise nicht rekonstruiert werden. Zum anderen, das wird aus dem eingeschränkten Prüfungsvermerk des Wirtschaftsprüfers deutlich, sind anscheinend im Zusammenhang mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Akten durch die Ermittlungsbehörden beschlagnahmt.
Blicken V+ Anleger ratlos in die Zukunft?
Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, dessen Kanzlei bereits Dutzende Anleger der V+-Fonds (http://www.vplus-hilfe.de/) vertritt, fordert weitere Aufklärung: „Edelmetalle und Beteiligungen verschwinden spurlos aus der Bilanz, der Wert des Anlegerkapitals schrumpft auf teilweise unter 10 % – und das alles bei Kostenquoten der Fondsverwaltung von über 20 % des Nettoinventarwertes. Wesentliche Geschäftsunterlagen verschwinden, gegen die Verantwortlichen ermittelt der Staatsanwalt. Unsere Mandanten sind in größter Sorge um das von ihnen eingesetzte Geld, für welches teilweise sichere Kapitalanlagen wie beispielsweise Lebensversicherungen aufgelöst wurden. Wir vermuten hier keine Fehlentscheidungen in Einzelfällen, sondern ein systemisches Versagen. Auch wenn die XOLARIS hier vor großen Schwierigkeiten bei der Erarbeitung der Bilanzen steht, sollte hier maximale Transparenz herrschen und nicht der Verdacht aufkeimen können, es werden für die Anleger relevante Angaben verheimlicht.“
Kostenquote – Kündigung von sicheren Altersvorsorgeinstrumente – Beratungspflicht
Der Jurist spielt damit auf zwei weitere Umstände an. Zum einen die extrem hohe Kostenquote der Fonds, die bei über 20 % des Nettoinventarwertes liegt, im Falle der V+2 bei 2,9 Mio EUR laufenden Kosten allein für 2014. Bei einem Mittelzufluss aus Gesellschaftereintritten laut Bilanz von nur 4,3 Mio EUR bedeutet dies, das fast 75 % der ratierlichen Zahlungen der Gesellschafter für Kosten verwendet wurden. Zum Anderen auf den von seinen Mandanten häufig vorgetragenen Sachverhalt, die von der V+ eingesetzten Vermittler hätten vorgeschlagen, bestehende sichere Altersvorsorgeinstrumente wie z.B. Lebensversicherungen aufzulösen und die daraus zurückfließenden Gelder bei der V+ einzulegen. Viele Mandanten nennen in diesem Zusammenhang zwei Dienstleister, der ihnen für die Kündigung nahegebracht worden sein soll: die Pacta Invest GmbH aus Landshut und die M1 Factoring GmbH aus Dresden.
„Anlagevermittler trifft eine erhöhte Beratungspflicht, wenn bestehende sichere Kapitalanlagen umgeschichtet werden sollen in unsichere und hoch spekulative Investments, sagt die Rechtsprechung. Nach Ansicht der Kanzlei Röhlke Rechtsanwälte muss dies umso mehr gelten, wenn die beauftragten Factoringunternehmen Teil des gesamten Vertriebskonzeptes und der Wertschöpfungskette der Anbieter sind“, meint Rechtsanwalt Röhlke. Der Jurist prüft diese Umstände und weist darauf hin, dass die ehemalige Geschäftsführerin der V+ Beteiligungs GmbH noch heute mit einem Beitrag aus 2009 im Internet zu finden ist, in welchem das Modell der Pacta Invest GmbH angepriesen wird.
Noch deutlicher sind die Querverbindungen anscheinend zur M1 Factoring GmbH. Nach den Aussagen der Bilanzen 2014 haben die V+-Fonds 1-3 insgesamt fast 6 Mio EUR Inhaberschuldverschreibungen dieser Factoringgesellschaft gekauft – bei einem Zinssatz von 3 % für die Wertpapiere. Dies entspricht nahezu dem Gesamtvolumen der von der M1 Factoring GmbH begebenen Schuldverschreibungen und sorgt fast vollständig für die Kapitalausstattung dieses Unternehmens.
Der erfahrene Jurist weist auf die Möglichkeiten für Anleger hin, Schadensersatzansprüche gegen Gründungsgesellschafter und Vertriebsmitarbeiter geltend zu machen, die diese undurchsichtige Kapitalanlage vermittelt haben. Auf die Frage von betroffenen Anlegern und ihren Familie was nun tun, empfiehlt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke den betroffenen Anlegern den Gang zu einem spezialisierten Anwalt. Für weitere Informationen und eine faire Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte telefonisch unter 030.71520671, 03342 / 4 25 15 38 oder per Email office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
V.i.S.d.P.:
Christian-H. Röhlke
Rechtsanwalt
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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