Urteil gegen Uber nun vollstreckbar – Taxi Deutschland hat Sicherheitsleistung in Höhe von 400.000 EUR hinterlegt
Frankfurt, 22.04.2015. Taxi Deutschland hat die Voraussetzung für die Vollstreckung des Urteils des LG Frankfurt geschaffen und die notwendige Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt. Uber drohen ab sofort 250.000 Euro Ordnungsgeld je Zuwiderhandlung, also je rechtswidrig vermittelter Fahrt. Betroffen sind bundesweit alle Fahrten, die Uber an Fahrer ohne Konzession und Personenbeförderungsschein vermittelt, wenn dafür ein Fahrpreis verlangt wird, der über den Betriebskosten der Fahrt liegt.
„Wenn Uber laut Medienberichten den Weg in die Legalität suchte, würde uns das freuen“, so Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland. „Solange Uberpop jedoch trotz klarem Urteilsspruch weiterfährt und somit die Justiz an der Nase herumführt, bleibt es ein Lippenbekenntnis. Ein legales Geschäftsmodell hat Uber in Deutschland bisher noch nicht vorgelegt.“
Taxi Deutschland weist darauf hin, dass ein Personenbeförderungsschein allein keine sichere Personenbeförderung im Sinne der Verbraucherschutzgesetze gewährt. Die Prüfungen für Fahrer, Unternehmer und Fahrzeuge seien umfassend: „Ob Uber-Fahrer auch gesetzeskonforme Personenverkehrsunternehmer werden, bleibt abzuwarten“, so Schlenker.
Hintergrund:
„Das Gesetz verlangt einen von der Behörde überprüften Unternehmer. Dieser muss ein Gewerbe anmelden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt vorlegen. Damit weiß auch das Finanzamt über die Nebentätigkeit Bescheid. Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen sich nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBfG) der Fachaufsicht durch die zuständige Behörde unterstellen. Diese hat weitgehende Prüfungsbefugnisse, zum Beispiel Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere. Sie kann Auskunft vom Unternehmer und seinen Angestellten verlangen. Zur Durchführung der Überprüfungen ist ausdrücklich das Betreten der Räume gestattet [§54 §54a PBfG].
Für Fahrer gilt zudem in der Dienstbereitschaft die strikte 0,0-Promille-Grenze. Auch darf er nicht fahren, sofern ein Familienmitglied an einer meldepflichtigen Krankheit – wie Masern – leidet [§9 BOKraft].
Zudem sind die Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle zur Personenbeförderung anzuzeigen. Dies wird im Fahrzeugschein vermerkt, sodass jede Polizeikontrolle und die Behörde überprüfen kann, ob die notwendige Versicherung für Personenbeförderung vorliegt. Das Kfz muss zudem jährlich zur Hauptuntersuchung (TÜV) [§13 Abs. 2 Nr. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, abgekürzt FZV]“.
Ein Beförderungsentgelt von 0,35 EUR je km kann nicht pauschal als Betriebskosten der Fahrt bezeichnet werden. Je nach Fahrzeugtyp können die Betriebskosten erheblich darunter liegen (z. B. 0,15 EUR je km).
„Diese sehr sinnvollen Regeln sind der Grund, warum Verbraucher in die Sicherheit von Taxifahrten volles Vertrauen haben“, betont Dieter Schlenker. „Ins Taxi setzen Sie guten Gewissens Ihre Teenagertochter, wenn Sie sie selbst nicht abholen können.“
Ubers rechtliche Probleme sind ein globales Phänomen – überall auf der Welt ist die Personenbeförderung ähnlich reguliert wie in Deutschland. In vielen Ländern gehen Behörden und Gerichte gegen Uber vor, da das Unternehmen geltendes Recht ignoriert.
Eine druckfähige Weltkartengrafik zum Thema (4c und s/w) finden Sie hier:
http://www.taxi-deutschland.net/index.php/pressemitteilung/bildmaterial
Über die Taxi Deutschland eG
Die Taxi Deutschland Servicegesellschaft für Taxizentralen ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss. Sie befindet sich im Rechtsstreit mit Uber und hat dessen Uberpop-Vermittlungsbetrieb gerichtlich am 18.3.2015 untersagen lassen. Die Genossenschaft der Taxizentralen betreibt die App „Taxi Deutschland“, an die bereits rund 2.600 Städte und Gemeinden bundesweit angebunden sind, sowie die mobile Taxirufnummer 22456, die aus jedem Mobilfunknetz zur lokalen Taxizentrale verbindet. Geschäftsführende Vorstände sind Dieter Schlenker (Vorsitzender) sowie Günther Möller und Fred Buchholz.
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