Treuhänderin warnt Anleger vor Zahlung an DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L.

Die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH meldet sich bei den Anlegern mit einem Informationsschreiben als Warnung vor Zahlung

Treuhänderin warnt Anleger vor Zahlung an DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L.

DSK Leasing: Treuhänderin warnt Anleger vor Zahlung an DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L.

Die Anleger der DSK Leasing GmbH und Co. KG erhalten wieder einmal Post. Dieses mal meldet sich die Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft, die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH, bei den Anlegern mit einem Informationsschreiben. Ein der Kanzlei AdvoAdvice vorliegendes Informationsschreiben trägt hier überraschender Weise das Datum 30.07.2017, obwohl dieses Datum bei Erhalt des Schreibens noch in der Zukunft liegt.

Warnung vor Zahlung durch Treuhänder

In dem Informationsschreiben an die Anleger nimmt die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH nunmehr überraschend Stellung zu einem Forderungsschreiben der Komplementärin DSK Verwaltungs GmbH i.L., in welchem diese die Anleger über die Rechtsanwaltskanzlei Dr. May Hofmann + Kollegen zur Zahlung an die Komplementärin aufgefordert hatte.

Überraschend für die Anleger dürfte hierbei sein, dass die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH die Rechtslage als für die Anleger günstig bewertet.

Konkret schreibt die HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH in ihrem Informationsschreiben an die Anleger:

„Nach unserer Auffassung und auch nach der unserer Rechtsanwaltskanzlei stehen der Komplementärin die in ihren Anspruchsschreiben behaupteten Ansprüche gegen Sie und die weiteren Anleger der DSK nicht zu.“

Zudem wird den Anlegern noch der Rat erteilt, weder eine Zahlung an die Komplementärin DSK Leasing Verwaltung GmbH i.L. zu leisten, noch den von der Komplementärin vorgeschlagenen Vergleich anzunehmen.

AdvoAdvice hatte schon länger vor Zahlung und Vergleich gewarnt

Der Inhalt des Schreibens bestätigt die Rechtsanwälte der Kanzlei AdvoAdvice in deren bisheriger Rechtsauffassung, dass es keinen Sinn macht, sich mit der Gesellschaft zu einigen, ohne konkrete Informationen zur geltend gemachten Forderungshöhe und auch zum Ursprung der Forderung zu haben.

Betroffene Anleger können sich gerne für weitere Informationen in Sachen der Forderung der Komplementärin DSK Verwaltung GmbH i.L. an die Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB den Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann wenden. Der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beschäftigt sich schon seit Jahren der Kapitalanlage bei der DSK Leasing GmbH und Co. KG sowie mit anderen Kapitalanlagen der Rothmann und Cie Gruppe, wie z.B. der Albis Finance AG (nunmehr NL NordLease AG), der Leasetrend AG, der ALAG, der Albis Capital, den Garbe Logimac Fonds (nunmehr Logisfonds I AG) sowie den Trust Fonds 1-3.

Die Rechtsanwälte haben sich auf die folgenden Rechtsgebiete spezialisieren:
-Bankrecht
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-Privates Baurecht
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ADVOADVICE – kompetente Beratung von erfahrenen Rechtsanwälten. Von einem Rechtsanwalt erwarten Sie vor allem zwei Dinge: faire Beratung und kompetente Experten. Die Rechtsanwälte der Kanzlei sind in zahlreichen Online- und Printmedien in Erscheinung getreten. Weitere Informationen unter http://www.advoadvice.de

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