Am 18.02.2016 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss, http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/12/rk20151208_1bvr186414.html, nach dem unsere Verfassungsbeschwerde gegen den Paragraphen 3 Satz 1 Nummer 13 TierSchG nicht zur Entscheidung angenommen wird. Was für Außenstehende zunächst wie eine Niederlage aussehen mag , ist bei genauerer Betrachtung ein...