Land haftet nicht für Löcher im Waldweg Waldeigentümer sind nicht für sogenannte waldtypische Gefahren verantwortlich. Daher musste das Bundesland Hessen als Eigentümer eines Waldes kein Schmerzensgeld zahlen, nachdem eine Radfahrerin auf einem unbefestigten, löchrigen Waldweg zu Fall gekommen war. Dies entschied...
Land haftet nicht für Löcher im Waldweg Waldeigentümer sind nicht für sogenannte waldtypische Gefahren verantwortlich. Daher musste das Bundesland Hessen als Eigentümer eines Waldes kein Schmerzensgeld zahlen, nachdem eine Radfahrerin auf einem unbefestigten, löchrigen Waldweg zu Fall gekommen war. Dies entschied...
Land haftet nicht für Löcher im Waldweg Waldeigentümer sind nicht für sogenannte waldtypische Gefahren verantwortlich. Daher musste das Bundesland Hessen als Eigentümer eines Waldes kein Schmerzensgeld zahlen, nachdem eine Radfahrerin auf einem unbefestigten, löchrigen Waldweg zu Fall gekommen war. Dies entschied...