Freistellung zur Arbeitssuche Nach einer ordentlichen Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, um Vorstellungsgespräche wahrzunehmen. Gewährt der Chef dies ohne nähere Nachfragen, kann er später nicht fristlos kündigen, weil er vermutet, dass die Vorstellungsgespräche gar nicht stattgefunden haben....