Schlagwort: Verkürzung

1,2,3 – schuldenfrei. Schuldenerlass nach 3 Jahren ab dem 01.07.2014 möglich.

Der Bundestag hat am 17.05.2013 das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens verabschiedet. Zukünftig können verschuldete Verbraucher nach nur drei Jahren durch ein Insolvenzverfahren einen gerichtlichen Schuldenerlass erhalten. Seit dem Jahr 1999 besteht für veschuldete Verbraucher die Möglichkeit ein Insolvenzverfahren zu durchlaufen....