Schadensersatz bei tierärztlichen Kunstfehlern Hamburg, 19. Oktober 2016 – Der Pferdehalter unterstellt schnell Kunstfehler, wenn der Heilungserfolg nicht eingetreten ist, und fordert Schadensersatz. Häufig ist dem Arzt gar keine Pflichtverletzung vorzuwerfen. Unter welchen Voraussetzungen der Tierhalter dennoch den Gang zum Gericht...