ARAG Experten über berufliche Geheimnisträger Ärzte, Anwälte, Geistliche – sie alle sind so genannte Berufsgeheimnisträger. Das heißt, sie unterliegen der Schweigepflicht. Oft sogar über den Tod desjenigen, der ihnen das Geheimnis anvertraut hat, hinaus. Damit wahrt der Gesetzgeber das Recht des...
Ärzte dürfen Daten nur an den Berechtigten herausgeben – Wer die Schweigepflicht verletzt kann zu Schmerzensgeld verurteilt werden – von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin Schweigepflicht bleibt Schweigepflicht – von AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB, Berlin Es gibt mittlerweile mehrere Gerichtsurteile, in denen Schmerzensgeld...