Schönheitsreparaturen: Müssen Mieter das Parkett abschleifen? Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen. (Bildquelle: ERGO Group) Das Abschleifen eines Parkettbodens gehört nicht zu den sogenannten Schönheitsreparaturen, die der Vermieter dem Mieter auferlegen kann. Verpflichtet der Mietvertrag den Mieter...
Ein Mieter kann nur das erwarten, was zur Zeit der Errichtung des Gebäudes Standard war. BGH Entscheidung Mietrecht: Lauter Parkettboden muss akzeptiert werden Muss ein Wohnungsinhaber einen Parkettboden akzeptieren, wenn der frühere Teppichboden in der Eigentumswohnung darüber nun durch einen hellhörigeren...