Telefonwerbung: Verkäufer muss richtigen Namen angeben Telefonverkäufer müssen ihren korrekten Vor- und Zunamen nennen. (Bildquelle: ERGO Group) Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar....