Der Notar ist dazu berechtigt Beglaubigungen und Beurkundungen von Rechtsgeschäften auszustellen und nimmt auch Beglaubigungen und Beurkundungen von bislang nur mündlich existierenden Tatsachen und Beweisen vor. Auch Unterschriften können beglaubigt bzw. beurkundet werden. Der Notar ist letztlich auch für die Hinterlegung...