Ablehnung von Homeoffice kein Kündigungsgrund Telearbeit im Homeoffice kann viele Vorteile haben. (Bildquelle: ERGO Group) Das Weisungsrecht des Arbeitgebers reicht nicht aus, um einem Arbeitnehmer einseitig einen Telearbeitsplatz im Homeoffice zuzuweisen. Verweigert dieser die Telearbeit, ist das kein ausreichender Kündigungsgrund. Dies...