Telefonwerbung: Verkäufer muss richtigen Namen angeben Telefonverkäufer müssen ihren korrekten Vor- und Zunamen nennen. (Bildquelle: ERGO Group) Ein Telefonverkäufer für Stromlieferverträge muss gegenüber den Kunden am Telefon seinen echten Namen angeben. Die Angabe eines Pseudonyms stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar....
30 Prozent auf (fast) alles: Irreführende Werbung? Die Werbung eines Möbelhauses, die einen Rabatt „auf fast alles“ verspricht, ist irreführend und unzulässig, wenn laut einer Fußnote die Produkte von rund 40 Herstellern davon ausgenommen sind. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH...