Eine Information des Kanzlei PWB Rechtsanwälte 4. Februar 2016. Wer ein Immobiliendarlehen vorzeitig kündigt, muss dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Bislang wurden bei deren Berechnung bereits geleistete Sondertilgungen nicht anerkannt. Diesem Vorgehen hat der Bundesgerichtshof nun ein Ende gesetzt. Lars Lüthke...