Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Mai 2017 stellt keine Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2017 dar. BGH: Feststellungsklage nach Widerruf eines Immobiliendarlehens unter bestimmten Voraussetzungen Dies sei für den verwunderten Leser vorweggenommen. Es gilt weiterhin der Vorrang der Leistungsklage...