Die Pflicht zur E-Vergabe im Oberschwellenbereich rückt näher – Stichtag ist der 18.10.2018. Danach müssen öffentliche Auftraggeber und Bieter jedes Vergabeverfahren (oberhalb der EU-Schwellenwerte) elektronisch führen. Öffentliche Auftraggeber dürfen dann nur noch elektronische Angebote und Teilnahmeanträge entgegennehmen und berücksichtigen. Während die...