Ingrid Heinlein Die europäische Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit (Art. 3, 5 und 6) und die europäische Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (Art. 4 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 16 Abs....