Keine Strafe für Temposünder OLG Stuttgart: Angabe nicht existierender Person als Fahrer gegenüber Bußgeldbehörde nicht als falsche Verdächtigung strafbar Veranlasst jemand einen Dritten, im Bußgeldverfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine nicht existierende Person als Fahrer anzugeben, macht er sich nicht wegen falscher...
Logo Verkehrsrecht Prof. Dr. Streich & Partner Professor Doktor Rudolf Streich kann als Rechtsanwalt selbst eine ganze Reihe von Rechtsgebieten abdecken. Dazu gehören beispielsweise das Steuerrecht, das Baurecht, das Wirtschaftsrecht und das Arbeitsrecht. Für das Verkehrsrecht und das Verkehrsstrafrecht hat sich...