ARAG Experten über das allgemeine Persönlichkeitsrecht in sozialen Netzwerken Das Recht am eigenen Bild ist als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) verankert. Gemäß § 22 Satz 1 KunstUrhG dürfen Abbildungen einer (erkennbaren) Person grundsätzlich nur dann verbreitet oder...
Pranger der Schande mit Bild unzulässig Das OLG München hat mit Urteil vom 17.03.2016 (29 U 368/16) eine einstweilige Verfügung gegen den Herausgeber der Internet-Ausgabe der Bildzeitung erlassen und diesem untersagt, das Bildnis einer Facebook-Nutzerin im sog. „Pranger der Schande“ zu...