Schlagwort: Asylverfahrensgesetz

Gesetzliche Bauvorschriften bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

Gem. § 44 Asylverfahrensgesetz sind die Bundesländer verpflichtet, „für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnahmeeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten (…).“ Obwohl die Erstaufnahme bundesrechtlich geregelt ist, fällt die Anschlussunterbringung und die damit verbundenen Bauverordnungen in das Landesrecht. In Bayern...