Ab 2022 müssen Arbeitgeber auch bei älteren bAV-Verträgen Zuschüsse zur Entgeltumwandlung zahlen Ab 2022 bringt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) eine Neuerung für Arbeitgeber: Ab dann sind sie verpflichtet, auch bei älteren Verträgen (vor 2019 abgeschlossen), 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten...