Unterlassene Streukontrolle: Gewerblicher Winterdienst haftet (Bildquelle: ERGO Group) Ein gewerblicher Winterdienst, der bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auf einem Supermarktparkplatz keine Glättekontrolle durchführt und nicht streut, haftet für die Folgen eines glättebedingten Sturzes. Denn der Winterdienst hat damit seine Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt....