Ausgerutscht im Supermarkt Verletzt sich eine Supermarkt-Kundin, weil sie im Laden auf einer Wasserpfütze ausrutscht, muss der Inhaber Schmerzensgeld bezahlen und auch beschädigte Kleidung ersetzen. Zumindest, wenn er keine Maßnahmen getroffen hat, um bei Regenwetter Pfützen schnell zu beseitigen. Dies entschied...