Steuerhinterziehung: Schwarzgeld auf Auslandskonten – Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Schwarzgeld auf Auslandskonten – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/steuerberatung/selbstanzeige.html Offenbar haben nach wie vor viele Bundesbürger unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist, kann noch eine Selbstanzeige gestellt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Alleine im ersten Halbjahr 2015 sind rund 10.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung gestellt worden. Das geht aus Zahlen der Finanzministerien der Länder hervor. Diese nach wie vor hohe Zahl an Selbstanzeigen kann als Beleg dafür gedeutet werden, dass nach wie vor viele Bundesbürger unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten vor dem Fiskus verborgen haben.
Allerdings brennt dieses Geld den Betroffenen zusehends unter den Nägeln. Denn der grenzüberschreitende Kampf gegen Steuerhinterziehung wird deutlich verschärft. Staaten wie die Schweiz oder Österreich wollen nicht länger als Steueroasen gelten und signalisieren Kooperationsbereitschaft. Hinzu kommt der automatische Informationsaustausch von Bankdaten, der 2017 beginnen wird und an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen werden. Spätestens dann ist es kaum noch möglich, Kapitaleinkünfte im Ausland vor den deutschen Behörden zu verbergen. Fliegt die Steuerhinterziehung auf, droht eine Verurteilung. Um dies zu umgehen, kann nach wie vor eine Selbstanzeige gestellt werden.
Die Selbstanzeige kann aber nur vor Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung schützen, wenn sie vor der Entdeckung der Tat gestellt wird und zudem vollständig und fehlerfrei ist. Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind von einem Laien allerdings kaum zu erfüllen. Denn jeder Fall liegt anders und die Fehlerquellen bei der Selbstanzeige sind vielfältig. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlschlägt, ist groß.
Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss und können sie dementsprechend so verfassen, dass sie wirkt.
Die erfolgreiche Selbstanzeige sorgt für Straffreiheit wenn die Hinterziehungssumme 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden samt Zinsen gezahlt werden müssen.
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