Steuerhinterziehung: Fiskus ist Schwarzgeld in Luxemburg auf der Spur – Selbstanzeige
Steuerhinterziehung: Fiskus ist Schwarzgeld in Luxemburg auf der Spur – Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Durchsuchungen der deutschen Steuerfahndung bei der Commerzbank schrecken auch andere Banken und Kunden gleichermaßen auf. Unversteuertes Schwarzgeld in Luxemburg steht vor der Entdeckung.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lange galt Luxemburg als Steueroase und als sicherer Platz, um unversteuertes Schwarzgeld dem Zugriff durch den deutschen Fiskus zu entziehen. Doch seit den Durchsuchungen bei der Luxemburger Commerzbank-Tochter vor einigen Tagen scheinen diese Zeiten endgültig vorbei zu sein. Denn Experten vermuten, dass die Commerzbank nur der Anfang war und auch andere Geldinstitute ins Visier der Fahnder geraten sind. Die Steuerfahndung profitiert dabei vom Ankauf von Daten-CDs aber auch von der gestiegenen Zahl der Selbstanzeigen. Denn auch dadurch sind die Fahnder über das Verhalten der Banken im Bilde.
Wer jetzt noch unversteuertes Schwarzgeld in Luxemburg deponiert hat, sollte daher schnell handeln, um eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. In vielen Fällen dürfte nach wie vor eine Selbstanzeige möglich sein – sofern die Tat noch nicht als entdeckt zu bewerten ist. Dies muss immer im Einzelfall bewertet werden.
Hektik ist bei einer Selbstanzeige allerdings ein schlechter Ratgeber. Daher sollte sie auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen, ist groß. Und schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie vollständig ist und wirken kann. Sollte keine Selbstanzeige mehr möglich sein, können sie gemeinsam mit dem Mandanten eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln, um ein möglichst geringes Strafmaß zu erzielen. Denn es steht viel auf dem Spiel: Bei Steuerhinterziehung drohen hohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.
Komplett straffrei bleibt eine Selbstanzeige nur dann, wenn die hinterzogene Summe nicht höher als 25.000 Euro ist. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Sind die Steuern zzgl. Zinsen nachgezahlt und auch ggfs. der Strafzuschlag beglichen, ist die Angelegenheit erledigt.
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