Rechtssicherheit für Homosexuelle: Rehabilitierung der Justizopfer
eine Information des Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V.
23. Mai 2016. Männern, die nach 1945 aufgrund von „homosexuellen Handlungen“ verfolgt und verurteilt wurden, ist die Rehabilitierung in Aussicht gestellt worden. Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e. V. (DSD): „Für viele damals Betroffene wird diese längst überfällige Entscheidung leider zu spät kommen. Etliche Menschen, die durch den § 175 diskriminiert wurden, sind schon lange nicht mehr am Leben.“
Ein Rechtsgutachten bestätigt: Männer, die erst nach dem zweiten Weltkrieg Opfer des § 175 Strafgesetzbuch wurden, müssen rehabilitiert werden. Dieser Paragraph hatte „homosexuelle Handlungen“ von Männern unter hohe Strafen gestellt. Der Bundesjustizminister hat nun einen Gesetzesentwurf zur Rehabilitierung dieser Männer angekündigt. „Warum ein solches Gutachten so lange auf sich warten ließ, ist mir schleierhaft. Auch dass der § 175 in der Bundesrepublik erst im Jahr 1994 endgültig abgeschafft wurde“, so Hoffmann (www.gegendiskriminierung.de)
Männer, die bis 1945 verurteilt wurden, sind im Jahr 2002 rehabilitiert worden. Der DSD-Geschäftsführer: „Was natürlich auch viel zu spät geschehen ist. Dass zur selben Zeit aber nicht auch die Urteile aus der Zeit der Bundesrepublik aufgehoben wurden, ist empörend. Die Opfer des § 175 wurden schließlich alle gleichermaßen schändlicherweise sozial ausgegrenzt und verfolgt.“ Es stand zur Debatte, ob die Rehabilitierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht. Auch die Rechtssicherheit von Urteilen ist in Deutschland nämlich ein sehr hohes Gut.
Betroffene müssen aber wahrscheinlich froh sein, dass überhaupt endlich Bewegung in die ganze Sache gekommen ist. „Jetzt können wir nur hoffen, dass das Gesetz zügig verabschiedet wird. Es wäre niederschmetternd, wenn die nun geschürten Hoffnungen zum Warten auf Godot verkommen“, so Hoffmann.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
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