Petition Abschaffung von Deals wie im Fall Edathy und Ecclestone
Petition zur Verhinderung von Freikaufmöglichkeiten und „Deals“ bei der deutschen Justiz wie z. B. im Fall Sebastian Edathy und Bernie Ecclestone.
In den Fällen Sebastian Edathy und Bernie Ecclestone hat es einen öffentlichen Aufschrei gegeben. Gerade der Fall Edathy wird sehr emotional und kontrovers in den Medien diskutiert, da es hierbei auch um den Schutz von Kindern vor sexuellen Missbrauch und sexueller Ausbeutung geht. Für viele Menschen drängt sich deshalb wie in den Fällen Edathy und Ecclestone der Verdacht auf, dass Justitia überhaupt nicht so unabhängig, frei und neutral ist, wie uns ständig der Eindruck vermittelt werden soll, sondern vielmehr käuflich erscheint und sich vermögende Menschen von einer Strafe freikaufen können, was tatsächlich stark an den Ablasshandel im Mittelalter erinnert.
Prominente wie Till Schweiger haben sich in die Diskussion um Sebastian Edathy öffentlich via Twitter eingemischt und drückten hierüber ihre Empörung gegen die Einstellung des Strafverfahrens gegen eine relativ geringe Geldauflage von 5.000 Euro aus.
Warum können Strafverfahren überhaupt gegen eine Geldleistung eingestellt werden?
Herrn Sebastian Edathy als auch Herrn Bernie Ecclestone sowie viele andere Prominente, deren Strafverfahren gegen Geldzahlung eingestellt wurden, trifft es überhaupt keine Schuld, dass „Deals“, die den offenkundigen Tatbestand einer „Zweiklassenjustiz“ erfüllen, mit der Justiz möglich sind, in denen man sich von einer „Schuld“ ganz einfach freikaufen kann, sofern man einen guten Anwalt hat und nicht gerade arm ist. Ärmeren Menschen bleibt dieser Weg häufig versperrt. Sozusagen kann man diesen Paragrafen als sehr ertragreichen „Geschäftszweig“ betrachten, der die Justiz entlastet, in dem die Verfahren massiv verkürzt werden und andererseits sehr schnell viel Geld in die Kassen gespült werden kann, wie man im Fall Ecclestone mit der Zahlung von 100 Millionen Dollar erkennen kann. Hierdurch kann man einer Vorstrafe entgehen und behält eine „saubere Weste“, unabhängig von der Moral.
Möglich macht dies § 153a StPO, wofür die Politik und der Gesetzgeber verantwortlich sind, jedoch nicht ein Herr Sebastian Edathy oder Herr Bernie Eccelstone und viele andere Menschen, die hiervon profitiert haben. Diese Menschen haben von der rechtlichen Möglichkeit des § 153a StPO Gebrauch gemacht, wofür man ihnen keinen Vorwurf machen kann, unabhängig von der moralischen Frage. Gäbe es jedoch diesen Paragrafen nicht mehr, wären derartige Deals nicht mehr möglich, woran sich auch die ausführende Justiz halten müsste. Insofern tragen die Politik und der Gesetzgeber für dieses Gebaren die Verantwortung und sollten diesen Paragrafen unverzüglich abschaffen, so dass die Welt und insbesondere deutsche Justiz möglicherweise etwas gerechter werden kann.
Urteile im Namen des Volkes?
Gerichtliche Urteile werden im Namen des Volkes gesprochen, aber hat das Volk hierzu überhaupt sein Einverständnis gegeben? Für Urteile sind bekanntlich ausschließlich Richter zuständig. Deshalb ist die Formulierung „Im Namen des Volkes“ irreführend. Man könnte diesen Spruchpassus sicherlich ohne Probleme weglassen und z. B. auch gegen den Passus „Im Namen des Gerichtes“ ersetzen, denn sofern die Justiz tatsächlich fehlerfrei arbeiten würde, wäre sie Gott und dies ist unwahrscheinlich.
Dem gemeinnützigen Verein Justiz-Opfer e.V. in München (http://www.justiz-opfer.info) sind seit der Gründung im August letzten Jahres bereits viele hunderte Fälle und Urteile aus Bayern und Deutschland bekannt und geschildert geworden, wo es sich um offenkundige Fehlurteile handelt. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Die Dunkelziffer dürfte gewaltig sein. Genaue Statistiken gibt es keine und dies dürfte sicherlich einen Grund haben. Der renommierte Strafrechtler und Rechtsanwalt Dr. Andreas Geipel aus München hat hierzu interessante Ausführungen gemacht.
Es wird sehr häufig in der Öffentlichkeit ein unakzeptabler Zustand kritisiert – auch von den Medien -, ohne die eigentlichen Ursachen genau zu lokalisieren. Wenige Wochen später ist das Thema in den Medien zumeist dann wieder vergessen. Man könnte diese sinnlosen Diskussionen als größtenteils unsachlich und völlig daneben bezeichnen. Sozusagen wird also ständig am eigentlichen Thema „vorbeigeredet“ – auch in den Medien und Talkshows -. Dies hängt auch sicherlich mit fehlendem Hintergrundwissen zusammen. Die Politik und der Gesetzgeber freuen sich, denn die eigentliche Thematik wurde mal wieder in der Öffentlichkeit „totgeredet“ und das Problem wird ausgesessen, anstatt hierfür Verantwortung zu übernehmen und Lösungen für eine Verbesserung zu erarbeiten, weil hierfür einfach der öffentliche und sachliche Druck sowie die Grundlagen fehlen. Was ist bloß aus Deutschland, dem Land der Macher geworden?
Der Verein Justiz-Opfer e.V. in München möchte im vorliegenden Fall Lösungen anbieten und hat die Petition „Abschaffung Betitelung „Im Namen des Volkes“ in Beschlüssen und Urteilen und des § 153a StPO“ gestartet. (https://www.openpetition.de/petition/online/abschaffung-betitelung-im-namen-des-volkes-in-gerichtsbeschlussen-und-urteilen-und-des-153-stpo) Hierdurch sollen zukünftig „Deals“ wie z. B. im Fall Edathy und Ecclestone, die eine „Zweiklassenjustiz“ ermöglichen und eklatant den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Grundgesetz torpedieren, verhindert werden, was nur durch die rigorose Abschaffung des § 153a StPO erreicht werden kann. Jeder Zeichner dieser Petition kann mithelfen, die Politik und den Gesetzgeber an ihre Verantwortung zu appellieren.
Der im August 2014 neu gegründete gemeinnützige Verein Justiz-Opfer e. V. in München richtet sich gegen Defizite bei der bundesdeutschen Justiz. Er umfasst inzwischen über mehrere hundert Opfer der bayerischen Justiz mit zunehmender Tendenz aus dem gesamten Bundesgebiet. Fast täglich kommen neue Fälle und Opfer der Justiz hinzu, die ihre negativen Erfahrungen mit der bundesdeutschen Justiz schildern und beklagen. Der Verein kämpft gegen diese Missstände an.
Kontakt
Gemeinnütziger Verein Justiz-Opfer e.V.
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