Nachgefragt bei Patrick Stach: Datenschutz – Der richtige Umgang mit Daten
Patrick Stach über den richtigen Umgang mit Daten
Laut Patrick Stach von der Kanzlei Rechtsanwälte Stach ist der Anspruch auf das Schützen der personenbezogenen Daten in Zeiten der Globalisierung und weltweiten Vernetzung mit dem Internet immer wichtiger geworden. Aus diesem Grund wurden Gesetze und Verordnungen erlassen, die genau regeln, wie mit den sensiblen Daten einer Person umgegangen werden darf. Was Datenschutz genau ist, was sensible Daten sind, was das Bearbeiten von Daten bedeutet und für welchen Anwendungsbereich die DSG gilt, haben wir von Patrick Stach erfahren.
NACHGEFRAGT BEI PATRICK STACH: WAS IST DATENSCHUTZ?
Bereits das Wort verrät die Bedeutung, erfahren wir von Patrick Stach. Der Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten, der immer dann erforderlich wird, wenn personenbezogene Daten im Geschäftsalltag verarbeitet werden müssen, wie zum Beispiel beim Kauf eines Wagens. In der Schweiz ist der Datenschutz in der DSG (Bundesgesetz über den Datenschutz) verankert. Aber es gibt nicht nur ein einheitliches Gesetz. Auch die verschiedenen Kantone haben weitere Datenschutzbestimmungen. Aufgrund der weltweiten Vernetzung sind aber auch mehr und mehr die europaweiten Datenschutzgesetze für Unternehmen zu beachten. Seit dem 25. Mai 2018 gilt in Europa die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese muss von einem Unternehmen im internationalen Handel, bezüglich der personenbezogenen Daten, beachtet und umgesetzt werden, informiert Patrick Stach.
WAS SIND SENSIBLE DATEN?
Generell ist zwischen sensiblen und personenbezogenen Daten zu unterscheiden, erläutert Patrick Stach. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person beziehen und die etwas über diese Person verraten. Dazu gehören:
– Allgemeine Personendaten (Name, Geburtsdatum und Alter, Geburtsort, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usf.)
– Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer, Krankenversicherungsnummer, Personalausweisnummer etc.
– Bankdaten wie Kontonummern
– Online-Daten (IP-Adresse, Standortdaten etc.)
– Physische Merkmale (Geschlecht, Haut-, Haar- und Augenfarbe, Statur, Kleidergröße usw.)
– Besitzmerkmale (Fahrzeug- und Immobilieneigentum, Kfz-Kennzeichen, Zulassungsdaten usw.)
– Kundendaten (Bestellungen, Adressdaten, Kontodaten)
– Schulabschlüsse
Sensible Daten hingegen sind besonders schützenswerte Personendaten, wie:
– Die Religion betreffende Daten.
– Daten, die politischen oder gewerkschaftlichen Ansichten oder Tätigkeiten betreffend.
– Alle Gesundheitsdaten zu einer Person
– Alle Daten die persönliche Intimsphäre betreffend.
– Die Nationalität, Rassenzugehörigkeit betreffende Daten.
– Daten über beispielsweise Straftaten oder strafrechtliche Verfolgungen und Sanktionen
WAS BEDEUTET DAS BEARBEITEN VON SENSIBLEN DATEN?
Mit der Datenbearbeitung ist der allgemeine Umgang mit den persönlichen Daten gemeint. Dabei spielen weder das Verfahren zur Datenbearbeitung noch die angewandten Mittel eine Rolle, merkt Patrick Stach an. Allgemein meint das Bearbeiten der Daten das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten der Personendaten. Beim Datenschutz ist darauf zu achten, dass die Daten nur den Personen zugänglich gemacht werden, die diese Daten für den Geschäftsalltag, beziehungsweise für die anstehende Arbeit benötigen. Es ist zu verhindern, dass Datensammlungen entstehen, aus denen bereits mit zwei kleinen Hinweisen Rückschlüsse auf eine bestimmte Person möglich sind, betont Stach.
PATRICK STACH ÜBER ANWENDUNGSBEREICH DER DSG
Die DSG ist beim Bearbeiten natürlicher und juristischer Personendaten zu beachten. Natürliche Personendaten sind wieder die allgemeinen personenbezogenen Daten wie Name und Anschrift. Mit dem Begriff juristische Person sind beispielsweise Unternehmen gemeint, erklärt Patrick Stach. Dabei handelt es sich bei der Bearbeitung um die Verarbeitung der Daten durch private Personen oder Bundesorgane. Der Datenschutz ist aber nicht in allen Fällen anwendbar. Ausgeschlossen wird die Umsetzungspflicht bei:
– Personendaten, die eine natürliche Person ausschließlich zum persönlichen Gebrauch verwendet und nicht an Außenstehende gibt, wie zum Beispiel bei der Einladung zum Geburtstag;
– Beratungen in eidgenössischen Räten und in parlamentarischen Kommissionen;
– offene Zivilprozesse, Strafverfahren, Verfahren der internationalen Rechtshilfe sowie staats- und verwaltungsrechtliche Verfahren mit Ausnahme erstinstanzlicher Verwaltungsverfahren;
– öffentliche Register des Privatrechtsverkehrs;
– Personendaten, die vom Internationalen Komitee des Roten Kreuz bearbeitet werden.
Generell ist bei der Bearbeitung und Weitergabe der personenbezogenen Daten immer darauf zu achten, dass die Daten nur für den eigentlichen Bestimmungszweck eingesetzt werden, zum Beispiel die Zulassung eines gekauften Wagens. Werden bei der Weiterverarbeitung der Daten Dritte ins Boot geholt, ist sicher zu stellen, dass diese Firmen oder Unternehmen die Vorgaben zur Datensicherheit erfüllen. Bei der Datenübermittlung ins Ausland ist zwingend zu beachten, ob das Land der Empfängerfirma ein Datenschutzgesetz einsetzt oder ob der Empfänger ein Zertifikat für eine sichere Datenverarbeitung vorweisen kann. In der Regel ist in diesen Fällen, wenn keine Datenschutzregelung im Empfängerland vorliegt, die Freigabe der jeweiligen Person einzuholen, lässt Patrick Stach von Rechtsanwälte Stach abschließend wissen.
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