Markenanmeldung: 6 Dinge, die Sie wissen müssen!
1. Was ist eine Marke?
Was macht eine Marke zu einer Marke?
Eine Marke ist ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Eine Marke macht also einzigartig. Die Welt der Markenformen ist vielfältig. Es gibt Wortmarken, die aus Wörtern, einzelnen Buchstaben, Zahlen oder Schriftzeichen bestehen. Es gibt Bildmarken aus Bildern, Teilen von Bildern oder Abbildungen.
Es gibt aber auch eine Kombination aus beidem, die sog. Wort-/Bildmarke. Es gibt sogar dreidimensionale Marken und Hörmarken.
Ob es jetzt aber zB. um eine Wort-/Bildmarke oder eine reine Wortmarke geht, ist oft schwieriger zu beantworten, als man denkt. Deshalb ist es immer gut, einen Anwalt zu Rate zu ziehen, der diese Frage rechtssicher beantworten kann.
2. Was sind die Vorteile einer Markenanmeldung?
Nur wer seine Marke geschützt hat, ist auf der sicheren Seite. Denn der Inhaber der Marke kann jetzt damit machen, was er will. Nur er darf die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen benutzen.
Nur er kann die Marke verkaufen oder Nutzungsrechte an seiner Marke (Markenlizenz) einräumen. Eine Marke ist also bares Geld wert, Abmahnungen werden möglich. Mit ihr kann sich der Unternehmer gegen Dienstleistungs- oder Produktpiraterie zur Wehr setzen.
Mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen, die eine eingetragene Marke mit sich bringt, kann er sich vor finanziellen Einbußen schützen.
Die Zollbehörde muss ggf. die widerrechtlich gekennzeichneten Waren sogar beschlagnahmen. Zwar kann Markenschutz auch dadurch entstehen, dass ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv benutzt wird.
Das ist aber äußerst schwierig nachzuweisen. Besser und viel einfacher ist es daher, eine Marke anzumelden, um mit dem registrierten Anmeldedatum Beweisproblemen aus dem Weg zu gehen.
3. Warum sollte man sich anwaltliche Hilfe bei der Markenanmeldung nehmen?
Eine Marke anmelden, das hört sich leicht an, ist es aber nicht. So muss ein Unternehmer überlegen, wie weit der Schutz seiner Marke reichen soll. Entsprechend muss er sich entscheiden, ob er sie national beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder international, als Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) anmelden möchte.
Möglich ist auch eine Anmeldung nach dem Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (MMA) bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).
Und wer nun denkt, mit einer EU-Marke auf der sichereren Seite zu sein, als „nur“ mit einer nationalen deutschen Marke, liegt damit leider nicht ganz richtig. Denn soll die Marke gar nicht in der gesamten EU benutzt werden, wird sie aber mit den ganzen Unternehmen der EU verglichen, ist das Risiko größer, dass man mit der eigenen Marke anderen ins Gehe kommt.
Hier lohnt sich die Beratung durch einen Anwalt. Denn es drohen Abmahnungen und Schadensersatz – und das kann sehr teuer werden.
Auch beim Erstellen des richtigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ist die Hilfe des Profis durchaus sinnvoll.
Zu entscheiden ist, welche Klassifizierung die richtige ist. Es muss genau angegeben werden, welcher Schutz in welcher Nizza-Klasse in Anspruch genommen wird; nur hierfür besteht der Markenschutz. Manchmal ist sogar schwer zu unterscheiden, ob es sich um eine Ware oder eine Dienstleistung handelt.
4. Welches sind die häufigsten Fehler bei der Anmeldung einer Marke?
Einer der häufigsten Fehler bei der Anmeldung einer Marke ist tatsächlich das Erstellen des richtigen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.
Dabei ist es so wichtig, den Schutzumfang richtig und nicht zu eng zu definieren. Denn sonst ist der Markeninhaber schutzlos, wenn es hart auf hart kommt.
Häufig wird eine Marke nicht eingetragen, weil sie gar nicht schutzfähig ist. Ihr fehlt jegliche Unterscheidungskraft, wenn sie zB. nur aus beschreibenden Angaben besteht.
Dies prüft das DPMA bei der Anmeldung zwar noch. Aber: Es prüft nicht, ob die einzutragende Marke mit anderen Marken in Konflikt steht.
Nur in frei zugänglichen Markendatenbanken zu recherchieren, reicht nicht aus. Um auf Nummer sicher zu gehen, bietet sich zB eine Firmennamenrecherche im Handelsregister an. Die wird aber über die kostenfreien Datenbanken nicht abgedeckt.
Lehnt das DPMA die Anmeldung der Marke ab, ist die dafür gezahlte Gebühr übrigens ersatzlos weg. Man sollte sich auch vorab vergewissern, ob für die Wunschmarke überhaupt noch eine entsprechende Internet Domain frei ist.
5. Wie ist der Ablauf einer Markenanmeldung?
In Deutschland werden Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet, das das Markenregister führt.
Neben den erforderlichen Anmeldeformularen ist ein Verzeichnis der Waren und/oder Dienstleistungen einzureichen, die mit der Marke gekennzeichnet werden sollen.
Das DPMA prüft, ob der Eintragung der Marke sog. absolute Schutzhindernisse entgegenstehen.
Insbesondere Zeichen, die nur die Eigenschaften einer Marke beschreiben, werden nicht eingetragen. Das DPMA prüft nicht, ob es die Marke so oder ähnlich schon gibt. Das Eintragungsverfahren dauert 3 bis 8 Monate.
6. Wieso ist die Kanzlei Obladen/Gässler der richtige Partner, wenn es um eine Markenanmeldung geht?
Wir sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sowie für Urheber- und Medienrecht mit langjähriger Expertise.
Deshalb wissen wir genau, ob Ihre Marke überhaupt als Marke geschützt werden kann. Wenn nicht, besprechen wir, wie wir Ihnen dies ermöglichen.
Wir planen mit Ihnen die richtige Strategie, führen eine professionelle Markenrecherche durch und erstellen das korrekte Waren- und Dienstleistungsverzeichnis.
Was Sie über Festpreisangebote im Internet wissen sollten
Wir wissen, dass mittlerweile einige Dienstleister recht offensiv mit Festpreisen werben. Dies begrüßen wir sehr, da dies den Wettbewerb stärkt. Auch wir arbeiten zu Festpreisen. Allerdings veröffentlichen wir diese nicht vorab im Internet, da wir unsere Festpreise individuell auf unsere Mandanten zuschneidern. Nicht jedes Anmeldevorhaben ist gleich, daher kann auch nicht das Honorar gleich sein. Oftmals können wir jedoch die öffentlich beworbenen Festpreise unserer Mitbewerber unterbieten. Daher lohnt es sich in jedem Fall, uns nach dem jeweils gültigen Festpreis zu fragen.
Quelle: https://www.obladen-gaessler.de/markenanmeldung/
Die Kanzlei Obladen Gaessler ist eine auf dem Gebiet des Internetrechts hochspezialisierte Kanzlei mit Sitz in Köln. Ihre Anwälte sind erfahren und hochmotiviert.
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