Managerhaftung: D&O Versicherungen auf dem Vormarsch
Managerhaftung: D&O Versicherungen auf dem Vormarsch
http://www.grprainer.com/DO-Versicherung.html Vorstände, Aufsichtsräte oder Geschäftsführer leben gefährlich. Bei Fehlentscheidungen müssen sie unter Umständen mit ihrem Privatvermögen für den Schaden einstehen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die leitenden Organe eines Unternehmens haften bei fahrlässigen Fehlern mit ihrem Privatvermögen für den entstandenen Schaden. Sie stehen nicht nur bei eigenen Fehlern, sondern auch bei Fehlern der Mitarbeiter in der Haftung.
Auf Grund dieses finanziellen Risikos schließen immer mehr Unternehmen spezielle Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen, sog. D&O-Versicherungen, für ihre Führungskräfte ab. Die Zahl dieser speziellen Haftpflichtversicherungen für Führungskräfte steige, berichtet „Die Welt“. Dem Bericht zu Folge habe auch die Zahl der gemeldeten Schadensfälle zugenommen. Das habe vor allem zwei Gründe: Die Erwartungshaltung an das Management sei gestiegen und wegen der grenzüberschreitenden Geschäfte vieler Unternehmen sei es auch vermehrt zu internationalen Rechtsstreitigkeiten, z.B. wegen des Verstoßes gegen Compliance-Richtlinien, gekommen.
Durch dieses finanzielle Risiko legen immer mehr nachrückende Führungskräfte gesteigerten Wert auf eine D&O (Directors & Officers)-Versicherung. Diese spezielle Haftpflichtversicherung kann Schäden, die aus Innenhaftung und Außenhaftung resultieren, abdecken. Bei kleineren Unternehmen kann u.U. auch eine Versicherung ausreichen, die nur die Außenhaftung, also die Ansprüche Dritter auf Schadensersatz, abdeckt.
Die Anforderungen, die an die Führungskräfte in den Unternehmen gestellt wird, sind unterschiedlich und genauso flexibel sollte daher eine D&O-Versicherung auf die speziellen Bedürfnisse zugeschnitten sein. Zu den wichtigsten Punkten, die beim Abschuss der Police beachtet werden sollten, gehört die Höhe der Deckungssumme, die Rückwärtsdeckung, die Nachhaftungsdeckung und die freie Anwaltswahl sein. Da die Policen durch die Unternehmen abgeschlossen werden, sollte auch besonderes Augenmerk auf die Aspekte der Innenhaftung, also die Ansprüche des Unternehmens gegen ihre Leitungsorgane, gelegt werden. Damit es nicht zu Interessenskonflikten kommt, sollte die Versicherung so ausgelegt sein, dass sie beiden Seiten gerecht wird.
Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können die Police genau prüfen und auch Ansprüche durchsetzen, falls es im Schadensfall zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Versicherer kommen sollte.
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