Lloyd Schiffsfonds: Anleger sollen zu Aktionären werden

Lloyd Schiffsfonds: Anleger sollen zu Aktionären werden

Lloyd Schiffsfonds: Anleger sollen zu Aktionären werden

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Lloyd-Fonds-AG.html Das Emissionshaus Lloyd Fonds plant offenbar, die Anleger von zunächst elf Schiffsfonds zu Aktionären zu machen. Betroffen sind nach Medienberichten rund 18.000 Anleger.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die anhaltende Krise der Schifffahrt hat etliche Schiffsfonds in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Zahlreiche Fondsgesellschaften mussten inzwischen Insolvenz anmelden. Das börsennotierte Emissionshaus Lloyd will nun offenbar rund 18.000 Anlegern von insgesamt elf Schiffsfonds anbieten, ihre Fondsanteile in Aktien zu tauschen, berichtet u.a. das „Manager Magazin“. Die Anleger sollen in den kommenden Wochen entscheiden, ob sie der Umwandlung zustimmen. Für die anderen Lloyd-Schiffsfonds könnten später ähnliche Angebote folgen.

Durch die Maßnahme solle beispielsweise auch der Notverkauf von Schiffen besser vermieden werden können, schreibt das „Handelsblatt“. Zudem sind Aktien leichter handelbar als Fondsanteile. Das käme den Anlegern zu Gute, da ein Notverkauf für sie in der Regel auch finanzielle Verluste bringt. Dennoch sollten Anleger die Vor- und Nachteile einer Umwandlung der Fondsanteile in Aktien gründlich abwägen, ehe sie sich entscheiden. Jede Änderung der Gesellschaftsform bringt auch rechtliche Konsequenzen mit sich, die Stellung der Anleger ändert sich vom Gesellschafter zum Aktionär. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrener Rechtsanwalt kann sie bei der Entscheidung beraten und auch das finanzielle Risiko einschätzen.

Für viele Schiffsfonds-Anleger, die mit der Entwicklung ihrer Beteiligung unzufrieden sind, bietet sich u.U. auch der Ausstieg an. Dazu können beispielswiese die Ansprüche auf Schadensersatz überprüft werden. Diese können sich möglicherweise aus einer fehlerhaften Anlageberatung ergeben. Denn im Zuge einer anlegergerechten Beratung hätten auch die Risiken eines Schiffsfonds aufgezeigt werden müssen. Mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger in der Regel unternehmerische Beteiligungen und tragen somit auch das Risiko. Das kann für sie im Totalverlust des investierten Geldes enden. Dennoch wurden erfahrungsgemäß die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen und Schiffsfonds auch an betont sicherheitsorientierte Anleger, die in ihre Altersvorsorge investieren wollten, vermittelt. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) verschwiegen hat.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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