Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landgerichts Berlin, LG Berlin, Urteil vom 16. September 2014 – 63 S 322/13 -, juris.
Ausgangslage:
Grundsätzlich kann der Vermieter bei wiederholter unpünktlicher Zahlung nach Abmahnung kündigen.
Fall:
Die Beklagten hatten mehrmals (Januar, März und Oktober) unpünktlich Miete gezahlt. Die Klägerin kündigte daraufhin das Mietverhältnis. Für die verspätet Zahlung gaben die Beklagten an, dass sie zu dem Zeitpunkt den Verlust des Arbeitsplatzes und den Verlust des Vaters zu beklagen hatten. Bei der zu späten Zahlung für den Oktober beriefen sich die Beklagten auf eine Depression eines Mieters.
Urteil:
Das Landgericht Berlin entschied nun, dass grundsätzlich nach einer vorangegangenen Abmahnung wegen ständiger unpünktlicher Mietzahlungen auch bereits eine weitere verzögerte Zahlung eine Kündigung rechtfertigen könne. Es verbietet sich aber eine schematische Betrachtung, vielmehr ist, wie auch vom Amtsgericht zutreffend dargelegt, auf den jeweiligen Einzelfall abzustellen (LG Berlin, Urteil vom 16. September 2014 – 63 S 322/13 -, juris).
In der Abwägung kommt das Gericht zu dem Schluss, dass das Verschulden der Mieter im unteren Bereich anzusiedeln ist. Insbesondere ist „angesichts der Dauer des Mietverhältnisses nicht die Annahme gerechtfertigt, dass das Vertrauen der Klägerin in eine vertragsgemäße Zahlungsmoral nachhaltig erschüttert ist und eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen in Zukunft durch die Beklagten nicht zu erwarten ist (LG Berlin, Urteil vom 16. September 2014 – 63 S 322/13 -, Rn. 13, juris).
Tipp für Vermieter:
Mahnen Sie den nachlässigen Mieter ab. Zahlt er weiter unpünktlich, besteht die Möglichkeit der Kündigung.
Tipp für Mieter:
Sollten Sie aus privaten oder beruflichen Gründen die Miete nicht pünktlich zahlen können, so nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter auf und bitten um ein Gespräch, um eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Rechtlich sind Sie in einer schwierigen Position, da grundsätzlich jeder Mieter Geld zu haben hat. Auf die Gründe, warum sie das Geld für die Miete nicht haben, kommt es also regelmäßig gar nicht an.
8.5.2015
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