Kündigung wegen Krankheit – Chance auf eine Abfindung?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Abfindung als vorrangiges Ziel: Vielfach wollen Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber seine Kündigung auf eine Krankheit des Arbeitnehmers gestützt hat. Dann stellt sich die Frage, mit welchen Erfolgsaussichten der Arbeitnehmer an eine Abfindung kommen kann. In den Fällen der krankheitsbedingten Kündigung stehen die Chancen dafür in der Regel sehr gut.
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes: Voraussetzung dafür ist aber, dass das Kündigungsschutzgesetz zugunsten des Arbeitnehmers Anwendung findet. Dafür müssen regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter beim Arbeitgeber beschäftigt sein und er selbst mindestens eine halbes Jahr für den Arbeitgeber tätig gewesen sein.
Mit Kündigungsschutzklage zur Abfindung: Ist das der Fall, kann er sich innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Je mehr Zweifel an der Wirksamkeit der Kündigung bestehen, desto besser die Erfolgsaussichten und desto höher fällt das Abfindungsangebot des Arbeitgebers dann aus, um den Prozess zu beenden. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung können Arbeitgeber eine Menge falsch machen.
Häufigste Fehler des Arbeitgebers: Der Arbeitgeber hat viele Formalien zu beachten, wenn er aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen will. Dazu zählt etwa die Durchführung eines sog. betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Davon wissen viele Arbeitgeber gar nichts. Auch darf der Arbeitgeber nicht zu früh zu einer Kündigung greifen. Erst ab einer gewissen Fehlzeit des Arbeitnehmers kommt überhaupt eine Kündigung in Betracht. In diesem Zusammenhang ist auch immer eine sog. negative Gesundheitsprognose erforderlich. Das bedeutet, es muss zu erwarten sein, dass der Arbeitnehmer seine geschuldete Arbeitsleistung dauerhaft nicht wird erbringen können. Dies wiederum kann auf Arbeitnehmerseite erschüttert bzw. entkräftet werden.
Höhe der Abfindung: Die Höhe der Abfindung wird letztlich vor allen Dingen durch das Interesse des Arbeitgebers an einem für ihn günstigen Ausgang des Verfahrens bestimmt. Je schlechter die Karten des Arbeitgebers und je dringender der Wunsch des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer loszuwerden, umso höher wird das Angebot der Abfindung sein. Die Höhe der Abfindung kann also gut und gerne mehrere Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr betragen und ist Verhandlungssache.
Warum müssen Sie bei Erhalt einer Kündigung schnell sein. Die meisten Arbeitnehmer kennen die Dreiwochenfrist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage. Viele wissen allerdings nicht, dass eine Kündigung unter Umständen auch zurückgewiesen werden kann. Dies kann nur unverzüglich (innerhalb weniger Tage nach Erhalt) geschehen.
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Was wir für Sie tun können. Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.
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22.6.2017
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