Kündigung während des Urlaubs – was Arbeitnehmer beachten müssen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigung während des Urlaubs besonders ärgerlich: Eine Kündigung ist für Arbeitnehmer immer unangenehm, gerade wenn man nicht damit gerechnet hat. Besonders ärgerlich wird, wenn der Arbeitgeber auch noch kündigt, während man gerade im Urlaub ist. Neben der bösen Überraschung ist für Arbeitnehmer zudem problematisch, dass sie nur innerhalb von drei Wochen nach dem Erhalt der Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage gegen diese vorgehen können. Versäumt man diese Frist, lässt sich gegen die Kündigung in der Regel nichts mehr unternehmen und auch eine Abfindung wird vom Tisch sein.
Wann geht die Kündigung zu? Für die Frage, wann genau die Frist von drei Wochen zur Erhebung der Kündigungsschutzklage läuft, kommt es darauf an, wann die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht. Das ist nach der Rechtsprechung dann der Fall, wenn sie so in den Bereich des Empfänger gelangt ist, dass dieser unter normalen Umständen die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hat. Dass er auch tatsächlich von Kündigung Kenntnis nimmt, ist ausdrücklich nicht erforderlich. Somit geht ein Kündigungsschreiben dem Arbeitnehmer auch dann mit dem Einwurf in den Briefkasten zu, wenn dieser sich gerade im Urlaub befindet. Folge: ab diesem Zeitpunkt beginnt die wichtige Dreiwochenfrist zu laufen.
Abhilfe für Arbeitnehmer – Antrag auf nachträgliche Zulassung: Wenn Arbeitnehmer aufgrund ihres Urlaubs so die Frist versäumen, besteht trotzdem noch die Möglichkeit einen Antrag auf nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage zu stellen. Voraussetzung dafür ist, dass man als Arbeitnehmer die Frist schuldlos versäumt hat. Damit hat man bei einer urlaubsbedingten Abwesenheit vor Gericht gute Chancen. Ausnahme: der Arbeitnehmer musste mit einer Kündigung des Arbeitgebers rechnen.
Wichtig: Arbeitnehmer müssen den Antrag innerhalb von zwei Wochen stellen, nachdem sie aus dem Urlaub zurück sind. Außerdem muss mit dem Antrag zusammen dann auch die Kündigungsschutzklage eingereicht werden und man muss belegen, dass man die Frist tatsächlich schuldlos versäumt hat (z. B. durch Buchungsbelege).
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wer die Frist für eine Kündigungsschutzklage wegen seines Urlaubs versäumt, ist nicht völlig schutzlos. Ein Antrag auf nachträgliche Zulassung muss allerdings schnell gestellt werden. Bei wem eine Kündigung schon im Raum steht, der sollte unbedingt entsprechende Vorsichtsmaßnahmen treffen, die gewährleisten, dass er im Fall einer Kündigung auch tatsächlich von dieser Kenntnis erlangt und rechtzeitig dagegen vorgehen kann. Beauftragen Sie dann besser jemanden, der Ihre Post durchschaut, während Sie im Urlaub sind.
So können wir Arbeitnehmern helfen: Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Kündigungsschutzklagen gegen ihren Arbeitgeber und erstreiten Abfindungen. Lassen Sie die Kündigung sofort nach Erhalt durch uns prüfen. Wichtige Rechte müssen unverzüglich (3-5 Werktage) geltend gemacht werden (zum Beispiel die Zurückweisung einer Kündigung). Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingegangen sein.
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15.8.2016
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