Kündigung erhalten – was tun? Tipps für Arbeitnehmer
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich oft, was tun? Nachfolgend gebe ich Tipps für die nächsten Handlungsschritte und weise die dafür zur Verfügung stehende Zeit ab Erhalt der Kündigung aus. Die Frist sollte auf keinen Fall ausgeschöpft werden. Handeln Sie am besten sofort, noch am ersten Tag der Kündigung.
Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit melden! Frist: maximal drei Tage
Zur Sicherheit sollte man sich immer an demselben oder spätestens am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann kann schon mal keine Sperrzeit wegen verspäteter Meldung der Arbeitslosigkeit verhängt werden.
Prüfung einer Zurückweisung der Kündigung! Frist: maximal drei Tage
Des Weiteren sollte man prüfen, ob die Kündigung möglicherweise unverzüglich zurückgewiesen werden kann. Das kann zum Beispiel möglich sein, wenn ein Nichtberechtigter die Kündigung unterschrieben hat und keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung beigefügt war.
Erhebung einer Kündigungsschutzklage! Frist: maximal drei Wochen
Nach Erhalt der Kündigung haben Sie für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht maximal drei Wochen Zeit. Danach kann man in der Regel gegen die Kündigung nichts mehr unternehmen. Auch die Chance auf eine Abfindung ist dann regelmäßig vertan.
Geltendmachung offener Ansprüche! Frist: ein Monat
Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Deswegen sollte man bei Erhalt der Kündigung unbedingt alle noch offenen möglichen Ansprüche gegen den Arbeitgeber professional überprüfen lassen und die Ansprüche dann geltend machen.
Keine Zeit für die Einhaltung der Frist
Viele Arbeitgeber nehmen nach Ausspruch der Kündigung keine Rücksicht darauf, dass die Arbeitnehmer nunmehr eine Menge Formalitäten zu erledigen haben. Wer will schon seinem Arbeitnehmer Zeit dafür geben, zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu gehen, um sich hinsichtlich einer Kündigungsschutzklage beraten zu lassen. Die Fristen laufen, unabhängig davon, ob Sie diese einhalten können oder nicht. Viele Arbeitnehmer gehen in einer solchen Situation zum Arzt und lassen sich arbeitsunfähig krankschreiben.
Kurzfristige Termine beim Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die meisten der auf Kündigungsschutz spezialisierten Fachanwälte für Arbeitsrecht bieten kurzfristig Termine. So sind wir zum Beispiel in der Lage, die Kündigungsschutzklage innerhalb eines Tages nach Mandatierung inhaltlich mit Ihnen abzustimmen und bei Gericht einzureichen. Gleichzeitig wird ein Aufforderungsschreiben zur Sicherung Ihrer Ansprüche an den Arbeitgeber versandt.
Bearbeitung per E-Mail: In unserer Kanzlei sind persönliche Termine möglich, aber nicht erforderlich. Sie erhalten mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht umgehend einen telefonischen Besprechungstermin, in der Regel noch am selben Tag. Alsdann übersenden Sie Ihre Unterlagen per E-Mail oder Fax und wir bearbeiten diese, wenn notwendig innerhalb von 24 Stunden, unterschriftsreif.
Handbuch Arbeitsrecht der Stiftung Warentest: Wir empfehlen Ihnen das Handbuch „Arbeitsrecht“ der Stiftung Warentest. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck haben als Autoren dieses Handbuchs ihre praktischen Kenntnisse aus jahrelanger Tätigkeit im Kündigungsschutzverfahren eingebracht. Das Handbuch ist aus wechselseitiger Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive geschrieben.
06.12.2016
Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Spezialseite Kündigungsschutzklage für Arbeitnehmer: Hier können Sie prüfen, welche Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage in Ihrem Fall bestehen und wie die Aussichten sind, mit einer Kündigungsschutzklage entweder den Bestand des Arbeitsverhältnisses zu sichern oder eine gute Abfindung zu erzielen. Sie finden Formulare für eine Kündigungsschutzklage mit Ausfüllhinweisen. Es folgt eine ausführliche Darstellung des Ablaufs des Kündigungsschutzverfahrens mit Praxistipps für das Verhalten vor dem Arbeitsgericht. Des Weiteren finden Sie ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen. Sie können zudem auf Muster für Widersprüche gegen Sperrzeitanordnungen der Bundesagentur für Arbeit und Kostenbeispiele zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für Ihre Kündigung zum Preis von 50 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de
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