Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert – Ausweg Selbstanzeige
Kampf gegen Steuerhinterziehung wird forciert – Ausweg Selbstanzeige
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Während deutsche Steuerhinterzieher nach wie vor die Selbstanzeige nutzen, um einer Verurteilung zu entgehen, ist die Steuerhinterziehung bei vermögenden Griechen offenbar immer noch Volkssport.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie das „Handelsblatt“ am 20. März berichtet, schleusen vermögende Griechen offenbar nach wie vor jährlich etwa 30 bis 40 Milliarden Euro am Fiskus vorbei. Obwohl Steuerhinterziehung als eine der Hauptursachen für die Krise in Griechenland gilt, ist die Schwarzgeld-Bekämpfung dort offenbar noch ein Fremdwort.
In weiten Teilen Europas und besonders in Deutschland sieht das anders aus. Hier wird der Kampf gegen Steuerhinterziehung weiter forciert. Um den Steuersündern auf die Schliche zu kommen, haben viele Staaten diverse Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen und der deutsche Fiskus kauft nach wie vor sog. Steuer-CDs. Anders als in Griechenland wird es hier für Steuerhinterzieher also immer schwieriger, unentdeckt zu bleiben.
Allerdings bietet die Selbstanzeige nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen. Damit dies gelingt, muss die Selbstanzeige rechtzeitig, also vor Entdeckung der Tat, gestellt werden und vollständig sein. Dazu muss sie die steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten. Schon kleine Fehler können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung droht. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend gewürdigt werden. Daher sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige ordnungsgemäß verfasst ist und ihre Wirkung entfalten kann.
Komplett straffrei kann die Steuerhinterziehung auch bei einer Selbstanzeige seit dem 1. Januar 2015 nur noch dann bleiben, wenn die hinterzogene Summe 25.000 Euro nicht übersteigt. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Werden die Steuerschulden zzgl. der Zinsen und des Strafzuschlags innerhalb einer Frist beglichen, ist eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung vom Tisch.
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