HCI MS Pioneer Lake: Containerschiff offenbar verkauft
HCI MS Pioneer Lake: Containerschiff offenbar verkauft
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Bereits Ende Mai wurde über die Gesellschaft des Schiffsfonds HCI MS Pioneer Lake das Insolvenzverfahren eröffnet. Nun wurde das Schiff offenbar verkauft, meldet das „fondstelegramm“.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 21. Mai 2015 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das reguläre Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft der HCI MS Pioneer Lake (Az.: 67g IN 577/14). Der Insolvenzantrag war bereits Ende 2014 gestellt worden. Anleger müssen in Insolvenzverfahren regelmäßig mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
Wie das „fondstelegramm“ meldet, wurde die MS Pioneer Lake jetzt aus dem Insolvenzverfahren verkauft. Die Gefahr hoher Verluste für die Anleger bleibt aber weiterhin bestehen. In dieser Situation können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob noch Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Die Ansprüche können aus einer fehlerhaften Anlageberatung resultieren.
Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Kapitalanlage beworben. Die Realität stellte sich dann allerdings oft ganz anders dar. Etliche Schiffsfonds gerieten in wirtschaftliche Schwierigkeiten und mussten zum Teil Insolvenz anmelden. Anleger mussten dabei empfindliche Verluste hinnehmen. Denn mit den Fondsanteilen haben sie in der Regel auch unternehmerische Beteiligungen erworben. Das ist naturgemäß auch mit unternehmerischen Risiken verbunden, die im Totalverlust der Einlage münden können. Daher hätten die Anleger in den Beratungsgesprächen auch über die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings wurden die Risiken erfahrungsgemäß oft nur unzureichend oder gar nicht dargestellt. Trotz des Totalverlust-Risikos wurden Anteile an Schiffsfonds auch immer wieder an sicherheitsorientierte Anleger vermittelt, die z.B. in ihre Altersvorsorge investieren wollten.
Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch über ihre Rückvergütungen informieren müssen. Diese sog. Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offen gelegt werden, damit der Anleger die Möglichkeit hat, das Provisionsinteresse der Bank zu erkennen, ehe er sich für eine Beteiligung entscheidet. Wurden die Kick-Backs oder Risiken verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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