HCI ACM Hantong III MS Kilian S: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
HCI ACM Hantong III MS Kilian S: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet
http://www.grprainer.com/HCI-Schiffsfonds-und-Flottenfonds.html Die Serie notleidender Schiffsfonds setzt sich fort: Am Amtsgericht Nordenham wurde jetzt das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des HCI-Fonds MS Kilian S eröffnet (Az.: 7 IN 12/15).
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Schon sechs Jahre nach seiner Emission steht der 2009 aufgelegte Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S vor dem Aus. Am 31. März eröffnete das Amtsgericht Nordenham das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft MS Kilian S H+H Schepers GmbH & Co. KG. Die betroffenen Anleger müssen finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes befürchten.
Viele Schiffsfonds befinden sich schon seit einigen Jahren in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Ein Grund dafür ist, dass in den Boom-Jahren Überkapazitäten aufgebaut wurden, die inzwischen nicht mehr benötigt werden. Die Folge waren sinkende Charterraten. Das bekamen dann auch die Anleger der Schiffsfonds zu spüren. Die Ausschüttungen blieben hinter den prospektierten Erwartungen zurück oder ganz aus und am Ende stand oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft. Für die Anleger bedeutet das in der Regel hohe finanzielle Verluste.
In dieser Situation befinden sich nun auch die Anleger des Schiffsfonds HCI ACM Hantong III MS Kilian S. Allerdings sind sie nicht schutzlos gestellt. Sie können auch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn erfahrungsgemäß wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen als renditestarke und sichere Kapitalanlage dargestellt. Die Risiken, die mit einer Beteiligung verbunden sind, wurden dabei häufig verschwiegen oder zumindest verharmlost. Dabei sind Schiffsfonds spekulative Geldanlagen und die Anleger gehen ein hohes Risiko ein. Denn für sie kann die Beteiligung mit dem Totalverlust des eingesetzten Geldes enden. Daher hätten sie im Beratungsgespräch auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann Schadensersatz geltend gemacht werden.
Das gilt auch, wenn die vermittelnde Bank ihre Rückvergütungen verschwiegen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen diese sog Kick-Backs offen gelegt werden.
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