Gigaset will 550 Stellen abbauen – was Mitarbeiter der Firma Gigaset beachten müssen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Medienberichten zufolge will die Firma Gigaset fast die Hälfte der Belegschaft in den nächsten drei Jahren abbauen. Bis 2018 sollen von den 1250 Stellen im Unternehmen 550 wegfallen. Die Geräte werden hauptsächlich im Werk in Bocholt hergestellt. Allein am Standort Bocholt sollen lokalen Medienberichten zufolge 300 der insgesamt 1000 Jobs wegfallen. Was müssen betroffene Mitarbeiter der Firma Gigaset beachten?
Rechtschutzversicherung überprüfen
Mitarbeiter von Gigaset sollten eine bestehende Rechtsschutzversicherung überprüfen. Ist auch Arbeitsrechtsschutz mit abgedeckt? Gegebenenfalls sollte der Umfang der Versicherung entsprechend erweitert werden.
Rechtschutzversicherung abschließen
Mitarbeiter, die noch keine Rechtschutzversicherung haben, sollten über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachdenken. Arbeitsrechtliche Prozesse können durchaus teuer werden. Auch wenn viele Rechtsschutzversicherungen zunächst eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten haben, empfiehlt sich häufig noch der Abschluss. Als Versicherungsfall zählt der Zugang der Kündigung. Liegt dieser nach Ablauf der Wartefrist, besteht Versicherungsschutz. Selbst wenn der Versicherungsschutz für den aktuellen Fall nicht greift, auch im neuen Arbeitsverhältnis droht gerade am Anfang (zum Beispiel in der Probezeit) häufig eine Kündigung.
Augen und Ohren auf im Betrieb
Gerade in Zeiten des Stellenabbaus ist Information das Allerwichtigste. Sprechen Sie mit Ihren Kollegen, Vorgesetzten und dem Betriebsrat. Dabei sollte nicht Panikmache im Vordergrund stehen, sondern die Erlangung von Informationen. Im Kündigungsschutzprozess ist es wichtig möglichst gut informiert zu sein. Dies steigert die Chancen auf eine Erhöhung der Abfindung erheblich.
Nicht auf Gerüchte und Drohungen hereinfallen
Immer wieder erlebe ich es, dass im Vorfeld von Kündigungen, bzw. Stellenabbau im Unternehmen diverse Gerüchte gestreut werden. Arbeitnehmer sollten darauf nicht hereinfallen. Gerade wenn es darum geht durch Drohungen oder Verunsicherungen Arbeitnehmer von der Geltendmachung ihrer Rechte, insbesondere der Erhebung einer Kündigungsschutzklage abzuhalten, ist solchen Äußerungen immer zu misstrauen. Kündigungsschutzklagen sind für Arbeitnehmer in der Regel nur vorteilhaft. Soweit angebliche Nachteile behauptet werden, ist dies regelmäßig unzutreffend. Stellen Sie sich die Frage, wer von solchen Äußerungen profitiert, dann wissen Sie meistens auch was davon zu halten ist.
Kündigungsschutzklage auch bei Interessenausgleich, bzw. Sozialplan
Immer wieder erklären mir Arbeitnehmer, dass sie eine Kündigungsschutzklage ja schon deswegen nicht erhoben hätten, weil im Unternehmen ein Sozialplan zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbart wurde. Das ist eine Fehlvorstellung. Die Kündigungsschutzklage lohnt sich immer. Selbst wenn der Sozialplan so genannte Turboprämien oder Speedprämien für den Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage vorsieht, fährt ein Arbeitnehmer mit der Kündigungsschutzklage in der Regel besser. Zum einen sind die Arbeitgeber im Vergleichswege regelmäßig bereit auch bei einer späteren Einigung vor dem Arbeitsgericht die Turboprämie zu zahlen. Außerdem können die Ansprüche aus dem Sozialplan verbindlich festgeklopft werden. Der Arbeitnehmer erhält vor dem Arbeitsgericht einen Titel, aus dem dann vollstreckt werden kann. Arbeitnehmer die nicht klagen, streiten sich dann später unter Umständen über die Höhe der Sozialplanabfindung oder sonstige Modalitäten, wie den Inhalt des Arbeitszeugnisses, Urlaubsabgeltungsansprüche, Prämien, Weihnachtsgeld usw. Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage erheben, können sämtliche Ansprüche im Rahmen der Kündigungsschutzklage und eines hier abzuschließenden Vergleichs vor dem Arbeitsgericht verbindlich klären lassen.
Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Wird diese Frist versäumt, ist in aller Regel gegen eine Kündigung nichts mehr zu unternehmen. Auch wenn die Aussichten auf eine Weiterbeschäftigung schlecht sein sollten, durch die Kündigungsschutzklage kann sichergestellt werden, dass für den Arbeitnehmer das Maximum an finanziellen Leistungen herausgeholt wird. Wer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, verzichtet regelmäßig auf Geld. Das gilt auch in den Fällen, in denen keine Rechtschutzversicherung besteht. Kündigungen sind auf vielfältige Art und Weise angreifbar. Bei der Sozialauswahl können Fehler passieren. Bei der Betriebsratsanhörung können Fehler passieren. In jedem Fall bestehen erhebliche Unsicherheiten, die den Arbeitgeber regelmäßig Veranlassung, über zusätzliche Leistungen an den Arbeitnehmer im Wege eines Vergleichs nachzudenken. Wer auf die Kündigungsschutzklage verzichtet, verzichtet auf diese Möglichkeiten.
Sozialversicherungsrechtliche Nachteile beachten
Bereits im Vorfeld von Umstrukturierungsmaßnahmen versuchen Unternehmen oft, Arbeitnehmer durch Abfindungsangebote zur einvernehmlichen Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zu ermuntern. Hier wird mit Abfindungszahlungen regelmäßig nicht gegeizt. Trotzdem laufen Arbeitnehmer, die sich darauf einlassen unter vielfältigen Gesichtspunkten Gefahr, später Nachteile zu erleiden.
Solche Nachteile können sich im Bereich der Höhe der Abfindung abspielen, es können aber auch finanzielle Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld sein. Insbesondere wenn die Aufhebungsvereinbarung außergerichtlich geschlossen wird, drohen Sperrzeit und, falls die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden, sogar ein Ruhen des Arbeitslosengeldanspruches. Solche Nachteile sind besonders deshalb ärgerlich, weil sie durch einfache Maßnahmen vermieden werden könnten. Insbesondere wenn Arbeitgeber Zeitdruck aufbauen, sollte man als Arbeitnehmer hellhörig werden. Ein ordentliches Angebot kann in Ruhe geprüft werden. Insofern verhält es sich nicht anders als beim klassischen Haustürgeschäft. Immer dann, wenn Eile und Zeitnot ins Spiel kommen, ist besondere Vorsicht geboten.
Wichtige Nebenansprüche nicht vergessen
Viele Arbeitnehmer konzentrieren sich bei den Verhandlungen zu aller erst auf die Höhe der Abfindung. Sehr wichtig ist aber auch das Drumherum der Vereinbarung. Wie sieht es zum Beispiel mit Urlaubsansprüchen und deren Abgeltung aus? Was ist mit Überstundenvergütung, restlichem Arbeitsentgelt, Provisionen oder ähnlichem? Wie geht es mit dem Firmenwagen weiter? Gibt es Ansprüche auf eine Betriebsrente? Sehr wichtig ist auch das Arbeitszeugnis. Hier sollte man unbedingt den genauen Inhalt des Zeugnisses vorab klären. Vorteil: Ein gutes Zeugnis kostet den Arbeitgeber kein Geld. Er wird daher in der Regel im Wege der Vereinbarung kein Problem mit dem Zeugnis Inhalt haben. Kommt man als Arbeitnehmer nach Abschluss der Vereinbarung mit der Bitte um ein gutes Zeugnis, sind die Karten in der Regel schlecht. Vor Gericht ist regelmäßig maximal eine Note drei erfolgreich durchsetzbar.
Unser Angebot
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit im Zusammenhang mit dem geplanten Ausspruch oder einer erhaltenen Kündigung. Gern können Sie einen zunächst unverbindlichen telefonischen Beratungstermin mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vereinbaren (Tel. 0201-45320040) und die Chancen und Risiken einer Kündigungsschutzklage oder eines geeigneten anderweitigen Vorgehens erörtern.
2.12.2015
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