Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Das Strafmaß bei Steuerhinterziehung reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Eine Selbstanzeige kann aber nach wie vor vor einer Verurteilung schützen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Steuerhinterziehung kann empfindlich bestraft werden. Wie hoch das Strafmaß ausfällt, ist vom Einzelfall abhängig. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte zur Höhe des Strafmaßes fest, dass bei Hinterziehungsbeträgen im sechsstelligen Bereich eine Geldstrafe alleine in der Regel nicht mehr ausreiche und bei Hinterziehungsbeträgen im siebenstelligen Bereich im Grunde auch eine Bewährungsstrafe nicht mehr in Frage komme. Aber auch in diesen Fällen müssen die Umstände genau berücksichtigt und immer im Einzelfall entschieden werden. Andersherum bedeutet die Rechtsprechung des BGH nicht, dass bei niedrigeren Hinterziehungsbeträgen automatisch auch geringere Strafen verhängt werden.
Der Gesetzgeber hat Steuersündern aber eine goldene Brücke gebaut, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung zu entgehen – die Selbstanzeige. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber aber auch hohe Anforderungen an die Selbstanzeige gestellt. Werden diese Maßstäbe nicht erfüllt, schlägt die Selbstanzeige fehl und kann sich dann nur noch strafmildernd auswirken. Vor allen Dingen muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden gestellt werden und sie muss vollständig sein. Schon kleine Fehler führen zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige.
Die Komplexität der Anforderungen ist für den Laien kaum zu überschauen. Wer dennoch versucht, eine Selbstanzeige im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare zu stellen, geht ein hohes Risiko ein. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend behandelt werden. Unterlaufen bei der Selbstanzeige Fehler, können diese nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die Konsequenz ist, dass die Selbstanzeige fehlschlägt. Damit das nicht passiert, sollten von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige beinhalten muss und können sie so verfassen, dass sie auch ihre Wirkung entfalten kann.
Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro kann die erfolgreiche Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Bei höheren Beträgen werden Strafzuschläge fällig, die zusammen mit den Steuerschulden und den Zinsen gezahlt werden müssen.
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