Garantiehebelplan´08: Landgericht verurteilt Vermittlungsgesellschaft
Nichtaufklärung über Änderung der Geschäftstätigkeit begründet Schadenersatz
Vertriebsgesellschaft bot Anlegern Garantiehebelplan´08 Vermögensaufbau GmbH & Co. KG Anlagen an – Nichtaufklärung über Änderung der Geschäftstätigkeit begründet Schadenersatz
Mit Urteil vom 09.06.2017 hat das Landgericht Frankfurt am Main einem von RÖHLKE Rechtsanwälten vertretenen Anleger Schadenersatz gegen eine Vertriebsgesellschaft zugesprochen, die den skandalösen Garantiehebelplan´08 Vermögensaufbau GmbH & Co. KG angeboten hatte. Ebenfalls verurteilt wurde der mutmaßliche Hintermann der ganzen Kapitalanlage. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Anleger nicht ordnungsgemäß über die personellen Verflechtungen innerhalb der Firma sowie die Änderung der Investitionsstrategie in riskantere Bereiche nach der Finanzkrise 2008 hingewiesen wurde.
Garantiehebelplan´08: Sicherheit – Garantie – Kapitalerhalt?
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke erläutert das Urteil: „Der Garantiehebelplan war nicht das, was der Name vorgab. Es gab gerade keine sichere Kapitalanlage und keine Garantien für den Kapitalerhalt. Vielmehr hat die Fondsgesellschaft durch eine nachträgliche Änderung des Gesellschaftsvertrags angefangen, das Kapital in riskantere Unternehmungen zu stecken, als ursprünglich im Prospekt stand. Da dieser Prospekt meinem Mandanten aber nicht ausgehändigt wurde, konnte er hiervon keine Kenntnis bekommen und auch der nunmehr verurteilte Vertrieb hat durch seine Mitarbeiter hierüber nicht informiert. Folgerichtig erkannte das Landgericht Frankfurt am Main eine Haftung auf Schadenersatz wegen fehlerhafter vorvertraglicher Aufklärung. Gleichzeitig ist der mutmaßliche Hintermann verurteilt worden, der keine Gegenwehr geleistet hatte und letztlich durch ein Versäumnisurteil verurteilt wurde. Die spannende Frage bleibt wieder einmal, ob der Vertrieb Schadenersatz tatsächlich wird leisten können. Abgewiesen wurde dagegen die Klage gegen die Verantwortlichen der Treuhandgesellschaft, die nach unserer Ansicht ebenfalls haftbar zu machen waren. In einigen Parallelprozessen versuchen wir derzeit zudem, die Haftung des TÜV für die Prüfzertifikate der GHP-Fonds zu begründen. Ein entsprechendes Verfahren liegt derzeit beim Bundesgerichtshof (BGH). Die weitere Entwicklung bleibt spannend“, meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Garantiehebelfonds – Verantwortliche – Privatinsolvenzverfahren
Die Garantiehebelfonds sind auch deswegen bekannt geworden, weil der mutmaßliche Hintermann sich einen öffentlichen Schlagabtausch mit Redakteuren der Zeitschrift Finanztest und des ZDF lieferte. In presserechtlicher Hinsicht unterlag dieser allerdings zum Großteil und ist nunmehr nach England umgezogen. Dem Vernehmen nach soll er dort ein Privatinsolvenzverfahren durchlaufen.
Für weitere Informationen und fairen Rat stehen Röhlke Rechtsanwälte gerne unter 030.71520671 und office@kanzlei-roehlke.de zur Verfügung.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
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