Ferienjobs und das Finanzamt: So sparen Studenten Steuern

Onlineportal SteuerHelden von Wolters Kluwer

Ferienjobs und das Finanzamt: So sparen Studenten Steuern

Auf SteuerHelden.de können Studenten die Steuersoftware „SteuerSparErklärung“ kostenlos downloaden

Mannheim, 17. Juni 2019. Viele Studenten nutzen die Semesterferien, um sich mit einem Ferienjob etwas dazu zu verdienen. Die Experten des Onlineportals SteuerHelden, Teil des Informations- und Lösungsanbieters Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland, erklären, wie sie auf ihren Lohn keine Lohnsteuer bezahlen oder sich die Steuer am Ende des Jahres vom Finanzamt zurückholen.

Wichtig für Ferienjobber: Art und Umfang der Beschäftigung
Ob und wie studentische Ferienjobber Steuern zahlen müssen, hängt von Art und Umfang ihrer Beschäftigung ab: Haben sie einen Minijob mit einem monatlichen Verdienst von bis zu 450 Euro, wird dieser oft pauschal vom Arbeitgeber versteuert. Diese Pauschalversteuerung ist allerdings häufig ungünstiger als die normale Versteuerung nach Lohnsteuerkarte. Denn zum einen ist eine Rückerstattung der Pauschalsteuer nicht möglich und zum anderen können keine Werbungskosten (im Zusammenhang mit dem Job anfallende Kosten wie z.B. Fahrtkosten oder Ausgaben für Arbeitsmittel) geltend gemacht werden. Die meisten Studenten sollten ihren Job also nach Lohnsteuerkarte besteuern lassen: Sie müssen ihrem Arbeitgeber dafür nur ihre Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen sowie angeben, ob sie außer bei ihm noch anderswo arbeiten. Diese Angaben reichen dem Arbeitgeber, um die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch abzurufen.

Lohnsteuer vermeiden oder zurückholen
Falls überhaupt Lohnsteuer abzuführen ist – 1.051 EUR brutto im Monat sind ohne Steuerabzug möglich – behält der Arbeitgeber diese ein. Auf die Lohnsteuer wird zusätzlich noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und im Fall der Kirchenzugehörigkeit die Kirchensteuer von 8 % oder 9 % erhoben. Wird vom Arbeitgeber Lohnsteuer einbehalten, können Studierende das Geld mit einer freiwilligen Steuererklärung teilweise oder ganz zurückholen. Besonders einfach und mit höchstmöglicher Rückerstattung erledigen sie ihre Steuererklärung mit der SteuerSparErklärung 2019. Unter SteuerHelden.de können sie die aktuelle Fassung der vielfach ausgezeichneten Steuersoftware kostenlos downloaden und nutzen, wenn sie nicht älter als 28 Jahre sind und nicht mehr als 25.000 Euro im Jahr verdienen.

BAföG und Krankenversicherung: Das müssen Studenten mit Ferienjobs wissen
Bezieher von BAföG müssen wissen, dass grundsätzlich in einem Jahr bis zu 5.400 Euro Bruttoverdienst (durchschnittlich 450 Euro monatlich) für die BAföG Leistung unschädlich sind. Für verheiratete Studierende und Studierende mit Kind können höhere Freibeträge gelten. Im Zweifel sollten sich Betroffene beim BAföG-Amt erkundigen, wie viel in ihrem Fall anrechnungsfrei dazuverdient werden darf. Wird die maßgebende Verdienstgrenze überschritten, mindert der übersteigende Betrag die BAföG-Leistung.
Sind die Eltern bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, bleiben studierende Kinder im Rahmen der Familienversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Gut für Ferienjobber: Einkünfte, die von vornherein für nicht mehr als zwei Monate erzielt werden, sind keine regelmäßigen Einnahmen und deshalb unabhängig von der Höhe des Verdienstes unschädlich für die Familienversicherung.

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